Bundesrat ebnet Weg für Cannabis-Verschreibung
Das Wichtigste in Kürze
- Für Medizinalcannabis ist in Zukunft keine Ausnahmebewilligung des BAG nötig.
- Der Bundesrat hat das Betäubungsmittelgesetz entsprechend angepasst.
- Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, das verboten bleibt.
Ärzte sollen künftig Medizinalcannabis direkt verschreiben können. Der Bundesrat hat das Betäubungsmittelgesetz entsprechend angepasst. Die Änderung war in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung gestossen.
Der Bundesrat verabschiedete am Mittwoch die Botschaft über die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG) zuhanden des Parlaments, wie er mitteilte.
Cannabis künftig ohne BAG-Bewilligung
Diese Änderung sieht vor, dass sich Patientinnen und Patienten Behandlungen auf Cannabis-Basis direkt ärztlich verschreiben lassen können, ohne dass beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) eine Ausnahmebewilligung eingeholt werden muss. Die Verschreibungen werden jedoch überwacht. Nichts ändert sich hingegen bei Cannabis zu Genusszwecken, das verboten bleibt.
In der Vernehmlassung ist diese vom Bundesrat vorgeschlagene Änderung des Betäubungsmittelgesetzes auf breite Zustimmung gestossen. Cannabis ist in der Schweiz seit 1951 verboten. Bisher können Kranke nur mit einer Ausnahmebewilligung des BAG Cannabis zu Therapiezwecken nutzen.
Die Anzahl der Gesuche ist in den vergangenen Jahren stetig gestiegen. 2018 stellte das BAG rund 3000 solcher Bewilligungen aus, beispielsweise für Krebskranke oder Patienten mit Multipler Sklerose.