Bundesrat hält an Pensionsalter 60 für Fluglotsen fest
Der Bundesrat lehnt einen Vorstoss von Andreas Glarner (SVP) ab: Das Rentenalter für Fluglotsen wird nicht auf 65 Jahre erhöht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Rentenalter für Fluglotsen soll auf 60 erhöht werden – nicht auf 65.
- Andreas Glarner (SVP) hatte eine Erhöhung auf 65 Jahre gefordert.
- Der Bundesrat lehnt dies ab.
Fluglotsen sollen laut Bundesrat weiterhin früher in Pension gehen dürfen. Er lehnt einen Vorstoss des Aargauer SVP-Nationalrats Andreas Glarner für ein höheres Pensionsalter ab. Glarner möchte Fluglotsen ordentlich pensionieren lassen, mit 64 respektive 65 Jahren.
Der Bundesrat will an der Anhebung des Rentenalters für Flugverkehrsleiter von 56 auf 60 Jahre festhalten. Dies hält er in der Antwort auf den Vorstoss fest. Für Glarner ist das angesichts der steigenden Lebenserwartung, des Erhalts der Arbeitsfähigkeit bis ins hohe Alter und der immer schwieriger werdenden Situation der Altersvorsorge zu wenig.
Rentenalter soll schrittweise erhöht werden
Er möchte eine schrittweise Erhöhung des ordentlichen Rentenalters für Fluglotsen. Mit regelmässigen Untersuchungen will er sicherstellen, dass die körperliche und geistige Gesundheit der Mitarbeiter für die Tätigkeit ausreicht. Wer einen solchen Test nicht besteht, soll in den Innendienst versetzt oder mit anderen Aufgaben betraut werden.
Der Bundesrat hält dagegen, dass der Beruf des Fluglotsen höchste Konzentration verlange. Die Konzentrations- und Reaktionsfähigkeit nehme jedoch mit dem Alter ab. Schon die Anhebung des Rentenalters auf das 60. Lebensjahr würde es unmöglich machen, alle Fluglotsen in ihrem Beruf zu halten.
Umschulung als Kostenfrage
Weiter hält die Landesregierung fest, es sei auch eine Kostenfrage: Betroffene Mitarbeitende, die die Sicherheitsanforderungen nicht mehr vollumfänglich erfüllten, müssten umgeschult oder in eine andere Funktion versetzt werden.
Deshalb möchte der Bundesrat vorerst an seinem Plan festhalten, das Rentenalter auf mindestens 60 Jahre anzuheben. Derzeit laufen die entsprechenden Verhandlungen mit den Sozialpartnern. Dabei geht es auch um den finanziellen Aufwand für Umschulungen.
Sollte sich dabei herausstellen, dass das Rentenalter über 60 Jahre erhöht werden kann, will sich die Landesregierung für eine entsprechende Lösung einsetzen. Deshalb sei es nicht zielführend, das Pensionsalter von vornherein auf 64 respektive 65 Jahre festzusetzen.