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Bundesrat ist gegen staatliche Imam-Ausbildung

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat lehnt eine staatliche Imam-Ausbildung ab. Sie sei zur Prävention von Radikalisierung nicht geeignet und verstosse gegen religiöse Neutralität.

Iraq Imam
Ein Imam ist einer der Anführer des Islam. Die Ausbildung dazu, will der Bundesrat zu keiner staatlichen Angelegenheit machen. (Symboldild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat hat sich gegen eine staatliche Imam-Ausbildung ausgesprochen.
  • Diese verstosse gegen die religiöse Neutralität des Staates.

Der Bundesrat spricht sich gegen eine staatliche Imam-Ausbildung aus. Diese sei nicht geeignet, religiöse Radikalisierung zu verhindern. Sie verstosse zudem gegen die religiöse Neutralität des Staates, teilte er in einem am Mittwoch veröffentlichen Bericht mit.

Einfluss von Imamen wird überschätzt

Ein Rechtsvergleich von acht westeuropäischen Ländern habe zudem ergeben, dass sich eine staatliche Imam-Ausbildung nicht etablieren konnte. In Deutschland werden islamisch-theologische Studiengänge und eine privat angebotene Imam-Ausbildung jedoch vom Staat finanziell unterstützt.

Gemäss einer vom Bund in Auftrag gegebener Studie der ZHAW wird der Einfluss von Imamen in der öffentlichen Wahrnehmung überschätzt. Die Radikalisierung finde nicht primär in den Moscheen statt. Gemässigte religiöse Betreuungspersonen wie Imame, Religionslehrerinnen und Seelsorgende könnten aber integrativ wirken, kommt die Studie zum Schluss.

Religiöse Betreuungspersonen in Armee

Der Bundesrat will deshalb vermehrt religiöse Betreuungspersonen in öffentliche Institutionen wie der Armee, Spitälern, Einrichtungen des Justizvollzugs oder Asylunterkünften einbeziehen. Dort liessen sich auch Aus- und Weiterbildungsvoraussetzungen vorgeben und durchsetzen, so der Bundesrat.

Der Bericht geht auf ein vom Parlament verabschiedetes Postulat aus dem Frühling 2016 zurück. Darin wurde die Regierung beauftragt aufzuzeigen, ob und mit welchen Ausbildungsvorgaben für Imame «islamistische Missionierung» verhindert werden kann. Der Bundesrat hat die Prüfung auf weitere religiöse Betreuungspersonen ausgeweitet.

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