Bundesrat lehnt eine Steuer auf Millionenerbschaften fürs Klima ab
Der Bundesrat lehnt die Juso-Initiative zur Millionenerbschaftsbesteuerung ab, bemängelt fehlende Anreize für Klimaschutz und warnt die Menschen vor Folgen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat lehnt Jusos' Steuer auf Millionenerbschaften für das Klima ab.
- Forderung von 50% Steuer auf Erbschaften über 50 Mio. Fr. für Ökoumbau.
- Bundesrat kritisiert fehlende Anreize, ineffiziente Ausgaben und Belastung von Vermögen.
Der Bundesrat ist gegen eine Steuer auf Millionenerbschaften für den ökologischen Umbau der Wirtschaft. Er hat am Mittwoch seine Haltung zur Zukunftsinitiative der Juso festgelegt. In seinen Augen ist das Begehren nicht der richtige Weg, um die Klimaziele zu erreichen.
Juso-Initiative für Klimapolitik
Die Volksinitiative «Für eine soziale Klimapolitik – steuerlich gerecht finanziert (Initiative für eine Zukunft)» fordert eine Besteuerung von 50 Prozent auf Nachlässen und Schenkungen von mehr als 50 Millionen Franken.
Der Ertrag soll für den ökologischen Umbau der Wirtschaft verwendet werden. Zwei Drittel des Ertrages aus der geforderten Steuer soll an den Bund gehen, das dritte Drittel an die Kantone. Die Juso wollen, dass die Reichsten beim ökologischen Umbau der Wirtschaft helfen.
Der Bundesrat hat mehrere Argumente gegen die Initiative. Zunächst verweist er auf bisher Unternommenes zur Bekämpfung des Klimawandels, etwa das Klimaschutz-Gesetz. Dieses setzt Wegmarken, um die Schweiz bis 2050 klimaneutral zu machen. Die Klimapolitik setze bereits auf Massnahmen für Industrie, Verkehr und Immobilien.
Fehlende Anreize für Klimaverhalten
Dem Bundesrat fehlen im Initiativtext Anreize zu klimafreundlichem Verhalten. Weil die Steuer auf Erbschaften in Höhe von mehr als 50 Millionen Franken ohne Ausnahme fällig würde, hätten die Betroffenen keinen Anlass, ihr Verhalten zu Gunsten des Klimas zu ändern.
Der Bundesrat sieht das Potenzial der verlangten Steuer «im einstelligen Milliardenbereich», wie er schreibt. Eine Erhebung bei den Kantonen solle eine genauere Schätzung möglich machen. Die Initiantinnen und Initianten beziffern das Potenzial auf 6 Milliarden Franken und rund 2000 Betroffene.
Dass die Initiative die Mittel aus der Erbschaftssteuer an einen Zweck binden will, stört den Bundesrat ebenfalls. Denn die Höhe der Ausgaben für das Klima hänge nicht von klimapolitischen Bedürfnissen ab, sondern von den Einnahmen. Er sieht daher ein Risiko für ineffiziente und nicht dem Bedarf entsprechende Ausgaben.
Kritik an Vermögenssteuern und Unternehmensnachfolge
Sehr vermögende Personen lieferten dem Fiskus heute Vermögenssteuern in Höhe von rund 9 Milliarden Franken ab, argumentiert der Bundesrat weiter. Weil nur zwei weitere OECD-Staaten eine Vermögenssteuer kennen würden, sei zu befürchten, dass die Reichsten die Schweiz verliessen oder gar nicht mehr zuziehen würden.
Die fünf Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen bezahlten heute zwei Drittel der direkten Bundessteuer, schreibt der Bundesrat dazu. Bei der Vermögenssteuer dürften über 44 Prozent der Erträge vom einen Prozent der Vermögendsten stammen.
Erschwernisse bei der Unternehmensnachfolge sind ein weiteres Argument des Bundesrates gegen die Initiative. Seien Vermögen in einer Firma gebunden, bestehe die Gefahr, dass dieses Unternehmen verkauft werden müsste, um die Erbschaftssteuer zu bezahlen. Die Initiative sehe keine Ausnahme für bestimmte Vermögenswerte vor.
Initiativkomitee und Unternehmensaspekte
Das Initiativkomitee hält fest, die Initiative könne indirekt auch Unternehmen treffen. Es liege in der Verantwortung von Bundesrat und Parlament, nach einem Ja dafür zu sorgen, dass Anlagen in Unternehmen weitergegeben werden könnten ohne die Liquidität von Unternehmen unnötig zu belasten.
Schliesslich kritisiert der Bundesrat einen Eingriff in die Finanzautonomie der Kantone, da Erbschafts- und Schenkungssteuern kantonale Steuern seien. Auch wenn die Kantone weiterhin eigene Erbschaftssteuern erheben dürften, dürfte ihr Handlungsspielraum kleiner werden, sowohl beim Umgang mit grossen Erbschaften als auch wegen der im Initiativtext verlangten Zweckbindung.
Bundesratsposition zu Gegenvorschlag
Einen Gegenvorschlag zur Initiative will der Bundesrat nicht, weder auf Verfassungs- noch auf Gesetzesstufe. Das Finanzdepartement hat den Auftrag erhalten, eine Botschaft ans Parlament auszuarbeiten.
Die Zukunftsinitiative ist nicht der erste Anlauf für eine nationale Erbschaftssteuer. 2015 scheiterte eine Volksinitiative, die Erbschaften zu Gunsten der AHV besteuern wollte, an der Urne. Damals ging es um eine Erbschafts- und Schenkungssteuer von 20 Prozent auf Erbschaften ab 2 Millionen Franken.