Bundesrat ortet Reformbedarf beim elektronischen Patientendossier
Das elektronische Patientendossier wird nur schleppend eingeführt. Der Bundesrat hat am Mittwoch deshalb Massnahmen zur Beschleunigung vorgeschlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Verbreitung und Nutzung des elektronischen Patientendossiers soll schneller vorangehen
- Der Bundesrat schlägt in einem Postulatsbericht nun Massnahmen vor.
- 2021 wird das Dossier schrittweise eingeführt.
Die Einführung des elektronischen Patientendossiers verläuft weiterhin schleppend. In einem am Mittwoch verabschiedeten Postulatsbericht schlägt der Bundesrat deshalb eine Reihe von Massnahmen vor. Damit soll die Verbreitung und Nutzung des Dossiers vorangetrieben werden.
So soll beispielsweise geprüft werden, ob das aufwendige Zertifizierungsverfahren der Stammgemeinschaften durch eine staatliche Anerkennung ersetzt werden soll. Das heisst es in einer Mitteilung.
Daneben will der Bundesrat das dem Dossier zugrundeliegende Gesetz unter die Lupe nehmen. Die Regierung wird nach eigenen Angaben bis Ende Februar 2022 über das weitere Vorgehen entscheiden.
Dossier wird 2021 eingeführt
Laut dem Bundesrat wird das elektronische Patientendossier im Verlauf des Jahres 2021 schrittweise flächendeckend eingeführt. Die Stammgemeinschaft eHealth Aargau hat als erste den Betrieb aufgenommen. Sie bietet der Aargauer Bevölkerung seit Anfang Mai 2021 die Möglichkeit, ein elektronisches Patientendossier zu eröffnen.
Die Einführung des Patientendossiers war zuvor mehrmals verschoben worden: Zuerst von Frühling auf Herbst vergangenen Jahres. Danach hiess es, dass erste Stammgemeinschaften 2020 mindestens den Pilotbetrieb aufnehmen. Damit könnten im Frühling 2021 dann alle Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz ein elektronisches Patientendossier eröffnen.
Eröffnung des Dossiers vereinfachen
Als Grund für die Verspätung nennt der Bundesrat im neuen Postulatsbericht verschiedene Gründe. So sei die nachhaltige Finanzierung nicht ausreichend sichergestellt. Dazu kämen die dezentrale Umsetzung und das komplexe Zertifizierungsverfahren.
Neben diesen grundsätzlichen Herausforderungen will der Bundesrat den Nutzen der elektronischen Dossiers verbessern. Zudem soll es einfacher werden, ein Dossier zu eröffnen.