Bundesrat: Revision der Stilllegungs- u. Entsorgungsfondsverordnung

Keystone-SDA
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Bern,

Mit der Revision der Stilllegungsverordnung werden AKW-Betreiber tiefer in die Taschen greifen müssen. Der Jahresbeitrag von bisher 96 Mio. verdoppelt sich.

AKW Gösgen
Das Schweizer Kernkraftwerk Gösgen ragt über dem Städtchen Niedergösgen SO auf. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Wegen der Revision der Stilllegungsverordnung müssen AKW-Betreiber künftig mehr bezahlen
  • Die Jahresbeiträge steigen von rund 96 Millionen Franken auf über 180 Millionen.

Der Bundesrat hat eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) für AKW beschlossen. Dadurch steigen die Jahresbeiträge der Beitragspflichtigen in die beiden Fonds von derzeit rund 96 Millionen Franken auf voraussichtlich 183,7 Millionen.

Das heisst es in einer Mitteilung am Mittwochabend. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

Die Revision bringt Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Fondsbeiträge verwendet werden. Zudem wird der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30 Prozent auf den Kosten aus der SEFV gestrichen, wie es weiter hiess.

Kritik der Betreiber

Die Kraftwerksbetreiber kritisierten die Entscheidung scharf und erwägen rechtliche Schritte. Der Bundesrat auferlege den KKW-Betreibern unnötige und volkswirtschaftlich schädliche Zusatzkosten, schrieben etwa die BKW. Die zusätzlichen Beiträge würden den Betreibern ohne Sicherheitsgewinn, über Jahrzehnte gebunden und ohne Rückerstattungsmöglichkeit aufgebürdet.

Allein für das Kernkraftwerk Mühleberg müssten Mehrbeiträge von rund 100 Millionen Franken geleistet werden, hiess es weiter. Das werde negative Auswirkungen auf geplante Investitionen haben. Trotzdem bestätigte BKW den im September erhöhten Ausblick für das operative Ergebnis des laufenden Geschäftsjahres.

Zu einer gegenteiligen Bewertung kommt die «Energiestiftung». Mit der Revision schwäche der Bundesrat den Schutz der Steuerzahlenden vor Atommüll-Kosten. Mit dem Entscheid, den bisherigen Sicherheitszuschlag gänzlich aus der Verordnung zu streichen, werde ein zentraler Schutz-Mechanismus abgeschafft.

Alpiq wiederum schreibt in einem Statement, dass die Revision die Rahmenbedingungen für den wirtschaftlichen Betrieb der Kernkraftwerke verschlechtere. Sie führe zu Zusatzkosten, binde liquide Mittel auf Jahrzehnte hinaus und marginalisiere die Betreiber in den Fondsgremien.

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