Bundesrat weitet Corona-Öffnungsschritt nach Konsultation aus
Das Wichtigste in Kürze
- Das hat der Bundesrat am Mittwoch entschieden.
Er folgte mit seinen Entscheiden dem Ruf der Wirtschaft und der Kantone, rascher vorwärtszumachen. Im Gegensatz zu früheren Beschlüssen ging die Regierung auf zahlreiche Forderungen ein.
Er reagiere auf die verbesserte epidemiologische Lage, schreibt der Bundesrat. Die Fallzahlen sinken. Zudem schliessen die meisten Kantone in den kommenden Tagen die Impfung der besonders gefährdeten Personen ab. Nun beginnt die Stabilisierungsphase, in der die gesamte erwachsene Bevölkerung Zugang zur Impfung erhält.
Laut dem Bundesrat soll noch vor dem Sommer «ein weiterer, ebenfalls grösserer Öffnungsschritt» folgen. Voraussichtlich am 11. Juni sollen die Pläne in Konsultation gehen. Am 23. Juni will der Bundesrat einen Entscheid über das nächste Öffnungspaket fällen, das dann ab dem 1. Juli gelten soll.
Der aktuelle Öffnungsschritt erfolgt nach den guten Erfahrungen der vergangenen Wochen und den Fortschritten bei der Impfkampagne. Bei den einzelnen Lockerungen stützt sich der Bundesrat mehrheitlich auf die Forderungen der Kantone.
So werden die Limiten für private Treffen von zehn auf dreissig in Innenräumen und von 15 auf fünfzig draussen erhöht. Für diesen Bereich hatte der Bundesrat in der Konsultation zunächst keine Änderungen vorgesehen.
Für Veranstaltungen mit Publikum wie Public Viewings oder Konzerte gilt neu in Innenräumen eine Obergrenze von hundert statt fünfzig Personen und draussen von 300 statt hundert Personen. Dieselben Regeln gelten für religiöse Veranstaltungen. Im Unterschied zur Konsultationsvorlage müssen die Sitzplätze bei Publikumsanlässen nicht mehr fest zugeordnet werden.
Veranstaltungen ohne Publikum, wie Vereinsanlässe oder Führungen, sollen innen und aussen mit maximal fünfzig statt wie bisher 15 Personen möglich sein. Dies gilt auch für private Anlässe wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern, die nicht in den eigenen privaten Räumlichkeiten stattfinden. Für Menschenansammlungen im öffentlichen Raum gelten keine Einschränkungen mehr.
Auch die Beizer können sich freuen. Nach monatelanger Schliessung können Restaurantbetreiber am Montag auch ihre Innenräume wieder öffnen. Es gilt: Abstand oder Abschrankung, maximal vier Personen pro Tisch, Erhebung der Kontaktdaten aller Gäste und Sitzpflicht.
Am Tisch muss keine Maske getragen werden, wer sich im Restaurant bewegt - drinnen und draussen - muss hingegen eine Maske tragen. Für das Personal gilt eine Maskenpflicht. Auf der Terrasse sind neu Sechsertische möglich. Die Sperrstunde zwischen 23 und 6 Uhr wird aufgehoben.
Die Öffnung der Gastronomie sei mit Risiken verbunden, hatte der Bundesrat zu Beginn der Konsultation mitgeteilt. Es sei essenziell, dass die Schutzkonzepte eingehalten würden. Für die Kontrollen sind die Kantone zuständig.
Weitere Öffnungen betreffen den Amateursport und die Laienkultur, wo maximal fünfzig statt 15 Personen gemeinsam tätig sein dürfen. Publikum ist zugelassen. Wettkämpfe von Mannschaftssportarten sind nur draussen erlaubt. Im Freien sind Chorkonzerte wieder zugelassen, im Amateur- und Profibereich.
Auch Hallen- und Thermalbäder sowie Wellnesseinrichtungen dürfen ab Montag wieder öffnen. An Hochschulen wird die Beschränkung auf maximal fünfzig Personen für Präsenzveranstaltungen aufgehoben. Voraussetzung ist ein Testkonzept und eine Genehmigung des Kantons. Die Masken- und Abstandspflicht gilt weiterhin.
Laut dem Bundesrat wird zudem die Homeoffice-Pflicht in eine -Empfehlung umgewandelt - jedoch nur für Betriebe, die einmal pro Woche testen. Sobald alle Personen geimpft sind, die dies möchten, soll die Homeoffice-Regel ohne Vorgaben gelockert werden.
Schliesslich werden neu auch Geimpfte und Personen unter 16 Jahren für sechs Monate von der Kontaktquarantäne und der Reisequarantäne ausgenommen. Sie müssen bei der Einreise auch keinen Testnachweis oder Kontaktdaten vorlegen. Voraussetzung ist laut dem Bundesrat eine vollständige Impfung mit einem in der Schweiz oder durch die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff.
Auch Personen unter 16 Jahren werden von der Reisequarantäne und der Testpflicht bei der Einreise ausgenommen. Die Ausnahmen von der Reisequarantäne und von Testpflicht gelten nicht für genesene und geimpfte Personen, die aus Ländern mit besorgniserregenden Virusvarianten einreisen.