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Bundesrat will 12- bis 16-Jährigen Velohelmpflicht vorschreiben

Keystone-SDA
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Bern,

Der Bundesrat soll künftig eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren verfügen dürfen.

Velo
Der Bundesrat soll künftig für 12- bis 16-Jährige ein Velohelmobligatorium einführen können. Über diesen Vorschlag diskutiert nun das Parlament. (Themenbild) - sda - KEYSTONE/STEFFEN SCHMIDT

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will für 12 bis 16-Jährige eine Velohelmpflicht einführen können.
  • Dies, weil die Zahl der schwer verunfallten Velofahrer stark zunehme.
  • Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes wurden weitere Änderungen erwähnt.

Der Bundesrat soll künftig eine Velohelmpflicht für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren verfügen dürfen. Er will damit gegen die steigende Zahl von schweren Unfällen vorgehen und die Verkehrssicherheit für diese Personengruppe erhöhen.

Die Zahl der schwerverunfallten Velofahrerinnen und Velofahrer ab einem Alter von 12 Jahren nehme stark zu. Das ist einer Mitteilung vom Mittwoch zu entnehmen.

suva
Ein Velo-Helm liegt auf der Strasse. Laut Suva begünstigte das Wetter das Velofahren. (Symbolbild) - Kantonspolizei St. Gallen

Gleichzeitig sinke ab diesem Alter die Helmtragquote. Deshalb will der Bundesrat die Kompetenz erhalten, für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine Velohelmtragpflicht einzuführen.

Nach der Vernehmlassung verworfen hat der Bundesrat dagegen ein Helmobligatorium für alle E-Biker. Ursprünglich wollte er vorschreiben, dass künftig alle E-Bikerinnen und -Biker einen Helm tragen. Ausserdem sollten sie das Licht am Velo auch tagsüber einschalten müssen. Heute gilt bereits eine Helmpflicht für bis 45 km/h fahrende E-Bikes.

«Via sicura»-Anpassung beschlossen

Anpassen will der Bundesrat dagegen wie angekündigt die «Via sicura»-Massnahmen. Demnach sollen Vollzugsbehörden und Gerichte bei Raserdelikten künftig wieder mehr Ermessensspielraum bekommen.

Bei Fahrlässigkeit oder wenn kein Risiko für einen schweren Unfall entstanden ist, sollen die Gerichte verzichten können, den Raser-Tatbestand anzuwenden. Auf die Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr soll verzichtet und die Mindestdauer des Führerausweisentzugs von 24 auf 12 Monate gesenkt werden.

Raser in Tegerfelden AG
Ein Auto rast über eine Strasse. (Symbolbild) - Keystone

Verzichten will der Bundesrat zudem auf sogenannten Blackboxes für notorische Temposünder. Auch wegfallen sollen Alkoholwegfahrsperren für Personen, die mehrfach angetrunken am Steuer gesessen sind. Beides hatte das Parlament 2012 bei der Beratung des «Via sicura»-Pakets beschlossen.

Das Parlament hat seine Entscheide inzwischen teilweise wieder revidiert. Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten war Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Beide Räte stimmten für die Abschaffung der Mindestfreiheitsstrafe. Diese Vorlage ist in anderen Punkten noch nicht bereinigt.

Weitere Vorschläge des Bundesrates

Im Rahmen der Revision des Strassenverkehrsgesetzes schlägt der Bundesrat dem Parlament weitere Änderungen vor. Beispielsweise will er neu in eigener Kompetenz Regelungen für Fahrassistenten oder Automatisierungssysteme für Autos erlassen können. Zudem soll der Bund Versuche mit Fahrzeugen, die noch nicht regulär zugelassen werden können, bewilligen können.

Ein weiterer Pfeiler des Revisionspakets ist die Reduktion der Emissionen von Treibhausgasen. Um Fahrzeuge mit umweltfreundlichen Technologien zu fördern, sollen sie künftig von der gesetzlichen Höchstlänge und den Höchstgewichten abweichen dürfen. Damit führt der Einsatz der Technologien nicht zu einer Verminderung der Ladekapazität.

Zudem sollen Fahrzeughalterinnen und -halter das Gesamtgewicht ihres Motorfahrzeugs neu jederzeit beim kantonalen Strassenverkehrsamt ändern können. Damit kann flexibler auf die Gegebenheiten des Marktes reagiert werden.

Video Neulenker
Durchschnittlich verlieren jährlich 1500 Neulenkerinnen und Neulenker ihren Fahrausweis. Sie müssen die Fahrausbildung von Grund auf neu beginnen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GAETAN BALLY

Schliesslich soll die Neulenker-Probezeit nur noch verlängert werden, wenn der Führerausweis wegen einer mittelschweren oder schweren Widerhandlung entzogen wird. Verfallen soll der Führerausweis auf Probe nur, wenn während der Probezeit eine weitere mittelschwere oder schwere Widerhandlung begangen wird.

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