Bundesrat will E-Zigaretten künftig besteuern
Der Bundesrat will künftig auch E-Zigaretten besteuern. Im Vergleich zu den Tabakwaren soll die Besteuerung von Liquids aber bis zu 77 Prozent tiefer sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will in Zukunft auch bei E-Zigaretten Steuern erheben.
- Die Liquids sollen aber deutlich weniger stark besteuert werden als Tabakwaren.
- Die dadurch erhofften 15 Millionen Franken sollen AHV und IV zugute kommen.
Die Flüssigkeiten in E-Zigaretten sollen künftig besteuert werden. Der Bundesrat hat am Freitag die entsprechende Teilrevision des Tabaksteuergesetzes bis am 31. März 2022 in die Vernehmlassung geschickt. Den Auftrag dazu erhielt er vom Parlament.
Steuer deutlich tiefer als bei Tabak
Gemäss überwiesener Motion soll die Steuer dem geringeren Schädlichkeitspotenzial von E-Zigaretten Rechnung tragen und deshalb tiefer sein als bei klassischen Tabakzigaretten. Im Vergleich zu den herkömmlichen Zigaretten wird die Steuerbelastung für E-Zigaretten rund 77 Prozent tiefer liegen, schrieb der Bundesrat.
Besteuert werden sollen nicht die Geräte, sondern die Flüssigkeiten, auch Liquids genannt. Bei E-Zigaretten mit nachfüllbaren Behältern wird gemäss Vernehmlassungsvorlage das in den Flüssigkeiten enthaltene Nikotin der Tabaksteuer unterstellt. Die Höhe der Tabaksteuer wird somit direkt von der verbrauchten Nikotinmenge abhängen.
Bei E-Zigaretten zum Einmalgebrauch oder mit nicht nachfüllbaren Kartuschen oder Kapseln soll die Steuer nach der Flüssigkeitsmenge bemessen werden, unabhängig davon, ob diese Nikotin enthält. «Die vorgeschlagene Art der Besteuerung lässt sich trotz der grossen Produktevielfalt relativ einfach umsetzen», hiess es in der Mitteilung der Landesregierung.
Mehreinnahmen fliessen in AHV und IV
Der Bundesrat rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 15,5 Millionen Franken, die zweckgebunden für die Mitfinanzierung der AHV und IV verwendet werden.
Mit der Besteuerung sollen aufhörwillige Raucherinnen und Raucher laut der Regierung nicht davon abgehalten werden, die E-Zigarette als mögliches Ausstiegsmittel zu verwenden. Die höheren Produktpreise würden insbesondere beim Jugendschutz ihre Wirkung zeigen.
E-Zigaretten sind heute aufgrund eines Parlamentsbeschlusses von der Besteuerung ausgenommen. Begründet wurde dies damit, dass es sich um eine Ausstiegshilfe aus der Tabaksucht handelt. Der Bundesrat hatte damals die Tauglichkeit von E-Zigaretten für diesen Zweck angezweifelt und sich gegen eine Ausnahme von der Steuerpflicht ausgesprochen.
Schweiz besteuert Zigaretten bisher kaum
Dass elektronische Zigaretten und erhitzte Tabakprodukte besser reguliert werden sollen, fordern Gesundheitsorganisationen schon lange. Sie sind der Ansicht, dass die Anzahl Rauchender sinkt, je höher Tabaksteuer und Zigarettenpreise sind.
Eine kürzlich veröffentlichte Länderstudie im Auftrag der Lungenliga Schweiz kam zum Schluss, dass die Schweiz im europäischen Ländervergleich die tiefste Gesamtsteuerbelastung für Zigaretten aufweist.
Am 13. Februar 2022 stimmen die Schweizer Stimmberechtigten über die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung)» ab. Diese will Tabakwerbung überall dort verbieten, wo Kinder und Jugendliche sie sehen können, zum Beispiel in der Presse, auf Plakaten, im Internet, im Kino, in Kiosken oder an Veranstaltungen.
Für elektronische Zigaretten würden die gleichen Regeln gelten. Erlaubt wäre weiterhin Werbung, die sich nur an Erwachsene richtet oder sich an Orten befindet, zu denen Minderjährige keinen Zugang haben.
Bundesrat und Parlament stellen der Initiative mit dem neuen Tabakproduktegesetz einen indirekten Gegenvorschlag gegenüber. Die neuen Bestimmungen würden Werbung für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten auf Plakaten und im Kino verbieten. Auch dürften Tabakkonzerne keine Zigaretten mehr gratis abgeben oder internationale Veranstaltungen in der Schweiz sponsern.