Auch der Bundesrat will die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht lockern. Das hat er nach einer Diskussion zur Mobilfunktechnik 5G beschlossen.
Die Grenzwerte für die Strahlenbelastung sollen trotz der Erweiterung auf die 5G-Technologie nicht gelockert werden.
Die Grenzwerte für die Strahlenbelastung sollen trotz der Erweiterung auf die 5G-Technologie nicht gelockert werden. - sda - Keystone/SALVATORE DI NOLFI

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht lockern.
  • Das hat er nach einer Diskussion zum weiteren Umgang mit 5G beschlossen.
  • Das Parlament hat es bereits zwei Mal abgelehnt, die Grenzwerte zu lockern.
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Der Bundesrat will die Grenzwerte für die Strahlenbelastung nicht lockern. Das hat er am Mittwoch nach einer Diskussion zum weiteren Umgang mit der Mobilfunktechnik 5G beschlossen. Das Parlament hat es bereits zwei Mal abgelehnt, die Grenzwerte zu lockern.

Die vom Bund eingesetzte Arbeitsgruppe «Mobilfunk und Strahlung» hatte sich im vergangenen Jahr nicht auf eine gemeinsame Empfehlung einigen können.

Der Bundesrat behält nun die derzeit geltenden Anlagegrenzwerte bei, zum Schutz der Bevölkerung vor nichtionisierender Strahlung.

Grössere Datenmengen schneller übertragen

5G erlaubt es unter anderem, grössere Datenmengen schneller und effizienter zu übermitteln. Gleichzeitig bestehen Vorbehalte gegenüber dem Ausbau des 5G-Netzes.

Der Bundesrat will deshalb nichts überstürzen. Er hat dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) den Auftrag erteilt, eine Vollzugshilfe für den Umgang mit den neuen adaptiven Antennen zu erarbeiten. Zudem soll das Departement die Begleitmassnahmen umsetzen, welche die Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vorgeschlagen hat.

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