Bundesrat will Nicht-EU-Bürgern weniger Sozialhilfe zahlen
Ausländer, die nicht aus EU-Ländern kommen, sollen in der Schweiz weniger Sozialhilfe erhalten. Der Bundesrat hat dazu zwei Gesetzesänderungen vorgeschlagen.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesrat will die Sozialhilfequote für Ausländerinnen und Ausländer senken.
- Zwei Gesetzesänderungen wurden in Vernehmlassung geschickt.
Der Bundesrat will die Sozialhilfequote unter Ausländerinnen und Ausländern von ausserhalb der EU und Efta senken. Zu diesem Zweck hat er zwei Gesetzesänderungen in die Vernehmlassung geschickt. Unter anderem soll ein tieferer Unterstützungsansatz für Drittstaatenangehörige eingeführt werden.
Angewendet werden soll dieser Ansatz in den ersten drei Jahren nach Erteilung einer Kurzaufenthalts- oder Aufenthaltsbewilligung. Das teilte die Landesregierung anlässlich ihrer Sitzung am Mittwoch mit. Ausserdem sollen die Anreize für Betroffene erhöht werden, eine Ausbildung zu machen.
Schon heute kann im Rahmen der Härtefallregelung eine Aufenthaltsbewilligung erhalten, wer eine Erwerbstätigkeit aufnimmt. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats würde dasselbe in Zukunft für Menschen gelten, die erfolgreich eine Ausbildung machen.
Die Landesregierung möchte zudem die Integrationskriterien im Ausländer- und Integrationsgesetz ergänzen: Neu würde demnach beispielsweise bei der Erteilung einer Niederlassungsbewilligung zusätzliche Kriterien berücksichtigt. Etwa, inwieweit jemand die Integration seiner Kinder, der Ehefrau oder des Ehemanns fördert.
An der bisherigen Regelung festhalten will der Bundesrat beim Entzug von Niederlassungsbewilligungen. Zu Debatte stand ursprünglich auch, die Hürden dafür zu senken.
Bereits 2020 Massnahmen zu Integration beschlossen
Ursprung der Vorlage ist ein Postulat der Staatspolitischen Kommission des Ständerats. Schon Mitte Januar 2020 hatte der Bundesrat mehrere Massnahmen beschlossen, für die keine Gesetzesänderung notwendig ist. Dabei ging es vor allem um den Integrationsfluss.
Hintergrund ist der Anstieg der Sozialhilfekosten für Kantone und Gemeinden. Zwischen 2010 und 2019 nahmen die Ausgaben nach Angaben des Bundes um knapp 900 Millionen Franken auf 2,8 Milliarden Franken zu. Die Vernehmlassung dauert bis am 3. März.