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Bundesrat will Überwachung an 5G anpassen

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Bern,

Laut Bundesrat sind wegen 5G Anpassungen an der Überwachung des Fernmeldeverkehrs nötig.

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Eine 5G Antenne. (Archiv) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Bundesrat will die Überwachung des Fernmeldeverkehrs an 5G anpassen.
  • Es geht um Echtzeitüberwachung, nachwirkende Überwachung und die genauere Handy-Ortung.

Der Bundesrat will die Instrumente zur Überwachung des Fernmeldeverkehrs an die 5G-Technologie anpassen. Er hat dazu am Mittwoch mehrere Verordnungen in eine Vernehmlassung gegeben. Genauer werden soll auch die Ortung von Handys, etwa von vermissten Personen. Das Gesetz über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (Büpf) ist seit 2018 in Kraft.

Seither laufe die Einführung von Telefonnetzen der fünften Generation, schreibt der Bundesrat. Mit Blick auf 5G und aufgrund der bisherigen Erfahrungen sollen die Verordnungen nun erneuert werden.

Überwachung in Echtzeit und nachträglich

5G macht laut Bundesrat zusätzliche Auskunfts- und Überwachungstypen nötig, damit die Überwachung wie bisher weitergeführt werden kann. Es geht zunächst um Überwachung in Echtzeit und rückwirkende Überwachungen. Also vom direkten Mithören eines Gespräches bis zur Informationen, wer mit wem, wie lange telefoniert hat.

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Laut Bundesrat ist es nötig, Gespräche in Echtzeit und im Nachhinein abzhören. (Symbolbild) - Keystone

Weitere Punkte sind Auskünfte über Telefonanschlüsse und auf eine bestimmte Person registrierte Nummern. Es sollen aber auch weitergehende Informationen zu Fernmeldeanschlüssen möglich sein, etwa Vertrags- und Ausweiskopien.

Handys sollen genauer geortet werden

Gleichzeitig sollen die Anpassungen die Suche nach Vermissten erleichtern. Die Position eines Handys könne dank der Neuerungen künftig genau bestimmt werden, schreibt der Bundesrat. Bisher war es nur möglich, den Standort eines Endgerätes grob zu ermitteln.

Unternehmen, die Strafverfolgungsbehörden Auskunft geben müssen, sollen schneller liefern müssen. Aufgrund der Erfahrungen der Behörden wird die Frist für grosse Anbieter von einem Arbeitstag auf sechs Stunden verkürzt; für kleinere mitwirkungspflichtige Anbieter soll es ein Arbeitstag sein statt wie heute zwei. Auch die Gebühren werden angepasst.

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