Bundesrätin Keller-Sutter wehrt Kritik aus Deutschland ab
Bundesrätin Karin Keller-Sutter hat für die Kritik aus Deutschland an der Schweizer Migrationspolitik kein Verständnis gezeigt.
Das Wichtigste in Kürze
- Deutschland wirft der Schweiz vor, Migranten einfach durchzuwinken.
- Bundesrätin Karin Keller-Sutter wehrt sich gegen diese Kritik.
- Wenn Personen kein Asylgesuch in der Schweiz stellen, könne man sie nicht hier behalten.
Die Schweiz winke illegale Migranten an der Grenze einfach durch und handle nicht im Sinne des Dublin-Abkommens. So lautet die Kritik aus dem deutschen Bundesamt für Migration. Eine Rüge, ob der Bundesrätin Karin Keller-Sutter nur den Kopf schüttelt.
Wenn Personen kein Asylgesuch stellen würden, könnten sie nicht an der Weiterreise gehindert werden, sagte die Justizministerin. Für die weiterreisenden Personen gelte kein Dublin-Verfahren, sagte Keller-Sutter am Montag in der Tagesschau des Schweizer Fernsehens (SRF). Die Menschen könnten nicht «eingesperrt» werden.
Keller-Sutter hatte bach der Kritik Kontakt mit der deutschen Bundesinnenministerin Nancy Faeser aufgenommen, wie sie zu SRF sagte. Faeser reagierte laut Keller-Sutter «erstaunt» ob der Kritik. Man pflege eine gute Zusammenarbeit und bekämpfe gemeinsam auch die irreguläre Migration.
SVP-Asylchef Glarner ortet Problem in Österreich oder Italien
Auch dem Asylchef der SVP fehlt das Verständnis für die Kritik aus dem Norden. Auf Anfrage von Nau.ch sagt Andreas Glarner: «Dieser Vorwurf ist völlig unberechtigt, solange diese illegalen Migranten nicht mit dem Fallschirm zu uns gekommen sind.»
Auch Glarner zeigt mit dem Finger damit auf ein Nachbarland: «Diese illegalen Migranten haben bereits mehrere sichere Länder durchquert und wurden zumindest in Österreich oder Italien nicht korrekt registriert.»
SP-Molina: «Sollen selber entscheiden, wo sie um Schutz bitten»
Auch SP-Nationalrat Fabian Molina stützt das Vorgehen der Schweizer Behörden. Das Dublin-System sehe vor, dass jenes Land für ein Asylverfahren zuständig sei, in welchem ein Asylantrag gestellt wird.
«Solange kein Asylantrag gestellt wird, ist die Schweiz also auch nicht zuständig und es herrscht die Reisefreiheit. Und das ist auch gut so», bekräftigt Molina. «Die Personen auf der Flucht sollen und können selber entscheiden, wo sie um Schutz bitten.»