Bündner Alpen: Wurden Graureiher illegal abgeschossen?

Rebekka Affolter
Rebekka Affolter

Chur,

In den letzten Jahren sollen in den Bündner Alpen Graureiher ohne Bewilligung abgeschossen worden sein. Dies geht gegen den Bundesgerichtsentschluss von 2013.

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Ein Graureiher in Freiburg im Breisgau. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kanton Graubünden soll in den letzten Jahren illegal Graureiher geschossen haben.
  • Laut BirdLife Schweiz wurden in vier Jahren 75 Vögel ohne Bewilligung erlegt.
  • Dies widerspreche dem Bundesgerichtsentschluss von 2013.

In den Bündner Alpen sollen schon seit Jahren illegal Graureiher abgeschossen werden. Dies bestätigt der Schweizer Vogelschutz BirdLife Schweiz in einer Mitteilung vom Montag. Demnach habe der Kanton Graubünden in den letzten vier Jahren 75 der Vögel ohne rechtsgültige Bewilligung abgeschossen.

Bereits im Dezember 2019 sprach alt Grossrat Beat Deplazes das Thema an. In einer Anfrage schrieb er: «Im Kanton Graubünden werden schweizweit am meisten Graureiher abgeschossen. Die Abschüsse erfolgen unrechtmässig, da sie der Kanton verfügen muss.»

Graureiher Neeracherried
Ein Graureiher jagt im Neeracherried ZH. In den Bündner Alpen wurden offenbar viele Exemplare der Art illegal abgeschossen. - Keystone

Aufgrund des Bundesgerichtsurteil von 2013 hätte der Kanton vor dem Abschuss eine Verfügung erlassen müssen. Seit 2015 seien diese dem Bündner Vogelschutz jedoch nie zugestellt worden, wie Deplazes schreibt.

Wie «Südostschweiz» berichtet, schrieb die Regierung als Antwort: Die Abschüsse seien zur Verhütung von Schäden am Fischbestand vorgenommen worden. Sie erfolgen nach dem Massnahmenplan betreffend fischfressender Vögel. Der Inhalt dessen sei mit den noch geltenden Regelungen des BAFU aus dem Jahr 1984 abgestimmt.

Bündner Alpen: Abschüsse der Graureiher sei bereits reduziert

Der Bundesentscheid von 2013 sei in Graubünden bisher noch nicht formell umgesetzt worden. Dies habe mit umfassenden Vorgaben zu tun, erklärt der Kanton. Die Abschüsse seien jedoch bereits reduziert worden.

Diese Antwort befriedigt den Schweizer Vogelschutz jedoch nicht. Nach dem Jagdgesetz könnte bei einem solchen Vergehen eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr auferlegt werden. «Was läuft hier falsch?», fragen sie direkt in einer Mitteilung.

graureiher
Auch in der Nachbarschaft: Ein Graureihernest mit Jungvögeln. - zVg

Der Kanton wisse genau, wie er vorgehen müsse, wenn er Graureiher abschiessen will. Er müsse belegen, dass die Abschüsse nötig sind und zudem eine Verfügung ausstellen. Diese wiederum muss der rechtsstaatlichen Überprüfung durch Gerichte zugänglich gemacht wird. Jedoch habe er nichts davon getan und in den Bündner Alpen wurden trotzdem Graureiher abgeschossen.

Des Weiteren schrieb BirdLife Schweiz über die Abstimmung Ende September. Dann wird über eine Revision des Jagdgesetzes entschieden. Wird sie angenommen, könnte der Kanton die Bestände geschützte Arten selbst regulieren. Umweltorganisationen haben gegen diese Revision das Referendum ergriffen.

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