Bündner Baukartell: Foffa Conrad zieht Weko Entscheid vor Gericht

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Engadin,

Eine von der Wettbewerbskommission (Weko) im Bündner Baukartell-Skandal verhängte Millionenbusse wird zum Gerichtsfall. Das mit fünf Millionen Franken am härtesten gebüsste Bauunternehmen Foffa Conrad zieht den Weko-Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiter.

Es handelt sich um die grössten illegalen Absprachen im Hoch- und Tiefbau, die in der Schweiz je untersucht wurden.
Es handelt sich um die grössten illegalen Absprachen im Hoch- und Tiefbau, die in der Schweiz je untersucht wurden. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Bündner Baukartell wird ein Fall für das Bundesverwaltungsgericht.
  • Die Wettbewerbskommission hat das Bauunternehmen Foffa Conrad mit fünf Millionen Franken gebüsst.
  • Nun wehrt sich Foffa Conrad und zieht den Entscheid vor Gericht.

Das Bauunternehmen Foffa Conrad muss gemäss einem Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) mit fünf Millionen Franken die höchste Busse der beteiligten Engadiner Baufirmen zahlen. Nun wird der Bündner Baukartell-Skandal zum Gerichtsfall.

«Die Behauptungen der Weko entsprechen nicht dem tatsächlichen Sachverhalt», sagte Roland Conrad, Verwaltungsratspräsident des Bauunternehmens, am Donnerstag zu einem Bericht des Regionaljournals Graubünden von Radio SRF.

Die Behauptungen der Weko seien «teilweise unwahr und teilweise überrissen». Conrad bestreitet etwa die von der Weko kolportierte Zahl von etwa 400 manipulierten Auftragsbeschaffungen. Nicht alle Vorversammlungen hätten erfolgreich mit Absprachen geendet, sagte er. Häufig hätte man sich nicht einigen können.

«Keine überhöhten Preise»

Der Foffa Conrad-Präsident zweifelt zudem an, dass die Absprachen zu höheren Preisen führten, wie es die Weko behauptet. Im untersuchten Zeitraum von 1997 bis 2008 habe die Hälfte der Baufirmen im Unterengadin Konkurs anmelden müssen. «Das weist nicht gerade auf überhöhte Preise hin», sagte Conrad zur Nachrichtenagentur sda.

Wettbewerbskommission
Die Wettbewerbskommission (Weko) in Bern. - Keystone

In einer kleinen Region wie dem Unterengadin seien künstliche Preiserhöhungen gar nicht möglich. Man kenne sich untereinander und auch die Preise seien bekannt. Viel wahrscheinlicher sei es, dass Baufirmen in eine negative Preisspirale gerieten – weil sie Aufträge unbedingt gebraucht hatten, um die Angestellten auszulasten.

Die Foffa-Conrad wird die Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen am Montag einreichen, am letzten Tag der Einsprachefrist. Noch unbekannt ist, ob auch eines der weiteren sechs gebüssten Unternehmen den Weko-Entscheid weiterzieht. Die Wettbewerbskommission sprach Bussen von insgesamt 7,5 Millionen Franken aus.

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