Von den Jungwölfen im Rügiul-Rudel in Südbünden dürfen zwei Drittel getötet werden. Dabei soll darauf geachtet werden, dass eine abschreckende Wirkung entsteht.
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Bis zu zwei Drittel der Jungwölfe des Rügiul-Rudels in Südbünden dürfen bis zum 31. Januar getötet werden. Drei Jungwölfe des Beverinrudels in Graubünden. (Archivbild) - Keystone
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Zwei Drittel der Jungwölfe des Rügiul-Rudels in Südbünden dürfen getötet werden, wie dem kantonalen Amtsblatt vom Dienstag zu entnehmen ist. Dabei handelt es sich um eine Verfügung, die im Dezember 2023 von Naturschutzorganisationen gestoppt worden war. Pro Natura, WWF Schweiz und Birdlife Schweiz beantragten damals vor Bundesverwaltungsgericht eine aufschiebende Wirkung.

Mit den Abschussverfügungen hätten die Behörden jede Verhältnismässigkeit missachtet und die wichtige Rolle des Wolfs im Lebensraum Wald ignoriert, hiess es damals in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Nun informierte das zuständige kantonale Departement am Dienstagmorgen über die Freigabe zum Abschuss.

Abschuss bis Ende Januar erlaubt

Bis zu zwei Drittel der Jungwölfe des Rudels dürfen bis zum 31. Januar getötet werden. Dabei soll auf eine sogenannte vergrämende Wirkung geachtet werden.

Die Wölfe sollen direkt aus dem Rudel, möglichst nahe an Nutztierherden, Siedlungen oder stark von Menschen genutzten Anlagen geschossen werden. Abschüsse an Orten, an denen dieser Lerneffekt fehlt, seien zu vermeiden.

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