CH Wolf fordert Schutz sämtlicher Wolfsrudel vor Abschuss

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Bern,

Sämtliche Wolfsrudel in mehreren Kantonen sollen vor dem Abschuss geschützt werden. Das fordert die Wolfsschutzorganisation CH Wolf.

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Das Bundesamt für Umwelt genehmigt im Kanton Wallis vorläufig den Abschuss eines von vier Wolfsrudeln. Foto: picture alliance / dpa - dpa-infocom GmbH

Sämtliche Wolfsrudel in mehreren Kantonen sollen vor dem Abschuss geschützt werden, nicht nur die auf Initiative von Umweltschutzorganisationen bislang durch Gerichtsbeschluss vorläufig geschützten. Das fordert die Wolfsschutzorganisation CH Wolf und hat dafür Beschwerden beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.

Diese Beschwerden richten sich «gegen die Zustimmung zur proaktiven Regulierung von ganzen Wolfsrudeln» in den Kantonen Graubünden, St. Gallen und Wallis, die das Bundesamt für Umwelt (Bafu) am 27. November erteilt hat, wie CH Wolf in einer Mitteilung von Freitagabend schrieb. Die Zustimmungsverfügungen verstossen demnach gegen konventions- und bundesrechtliche Bestimmungen.

Die bewilligten Abschüsse zielen nach Meinung der Organisation darauf ab, die Wolfsrudel in der Schweiz «grossmehrheitlich auszurotten». Dies verstosse gegen die Berner Konvention, die den Wolf als bedrohte Tierart einem strengen Schutz unterstelle. Die durch die Kantone bewilligten Abschüsse erfolgten «widerrechtlich».

Stopp der Abschüsse bei den Rudeln

«Mit unseren Beschwerden bezwecken wir eine grundsätzliche Klärung der Rechtsmässigkeit der erfolgten Abschüsse und erhoffen uns auch einen sofortigen Stopp der Abschüsse bei den Rudeln, bei denen andere Umweltschutzorganisationen keine Beschwerden eingereicht haben», schreibt die Wolfsschutzorganisation.

Nachdem Umweltschutzorganisationen beim Bundesverwaltungsgericht aufschiebende Wirkung gegen die Regulierung durch das Bafu von Ende November erwirkt hatten, beantragte dieses mit den betroffenen Kantonen die Aufhebung der aufschiebenden Wirkung.

Nach einer «summarischen Prüfung und nach Abwägung der verschiedenen Interessen» kam das Bundesverwaltungsgericht allerdings zum Schluss, dass das Interesse an der Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung überwiege.

Kommentare

User #4463 (nicht angemeldet)

CH Wolf zusammen mit einem Rudel in eine kleine Hütte einschliessen, können sie mit ihren Kuscheltierchen etwas plaudern.

User #3146 (nicht angemeldet)

Unsere lieben Balkonbiologen aus der Stadt wieder einmal😂…

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