Chauffeure müssen vor dem Fahren ins Röhrchen blasen
Das Alkoholmessen ist seit zwei Jahren in Frankreich obligatorisch. In der Schweiz ist es nicht notwendig, dass die Fahrzeuglenker zuerst in ein Atemalkoholmessgerät blasen, bevor sie den Motor starten können. Aber das Walliser Transportunternehmen Carrier Buchard Voyages hat entschieden, zwölf seiner Fahrzeuge mit diesem System auszustatten.
Das Wichtigste in Kürze
- Seit dem 1. September 2015 müssen in Frankreich alle Busse mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet sein.
- Um das Fahrzeug starten zu können, muss der Lenker zunächst in ein Atemalkoholmessgerät blasen.
- In der Schweiz wird in dieser Hinsicht vorläufig nichts geändert.
- Ein Walliser Unternehmen will aber zwölf seiner Busse mit solch einem System ausstatten.
Seit dem 1. September 2015 müssen in Frankreich alle Busse
mit einer Alkohol-Wegfahrsperre ausgestattet sein. Dieses System ist einfach:
Um das Fahrzeug starten zu können, muss der Lenker zunächst in ein
Atemalkoholmessgerät blasen. Wenn es die erlaubte Grenze von 0,10 Miligramm
Alkohol pro Liter ausgestosener Luft übersteigt, wird der Motor nicht anspringen. Diese Massnahme
gilt seit 2010 auch für Kinderbusse.
In der Schweiz wird vorläufig nichts geändert. Für Lenker
beträgt die zugelassene Grenze 0,1 Promille oder 0.05mg / l, die Hälfte der
französischen Toleranzgrenze. Mindestens zweimal pro Jahr werden unangekündigte
Inspektionen bei jedem Fahrer durchgeführt.
Der Inhaber Albert Buchard sagt, er sei ein Technikfan und
sei sehr engagiert für die Sicherheit seiner Kunden und Mitarbeiter. «Ich
möchte meine Fahrzeuge immer mit den neusten Innovationen ausstatten.» Diese Anschaffung
kostete ihn rund 34'000 Franken.
Obwohl die Zustimmung des Amt für Unfallverhütung positiv
ausfiel, gibt es keine Rechtfertigung dafür, es verpflichtend zu machen.