Chef will Mitarbeiterin zu Weihnachts-Essen zwingen

Etienne Sticher
Etienne Sticher

Zürich,

Ein Chef will eine Angestellte zwingen, beim Weihnachtsessen dabei zu sein und dafür Minusstunden zu schreiben. Legal ist das aber nicht.

Weihnachten
Für die einen eine Freude, für die anderen ein Graus: die Weihnachtsfeier des Arbeitgebers. - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Chef will, dass eine Angestellte zum Weihnachtsessen kommt und Minusstunden schreibt.
  • Ist die Feier ausserhalb der Arbeitszeit und verpflichtend, gilt sie als Überstunden.
  • Während der Arbeitszeit darf der Chef die Teilnahme vorschreiben.

Es ist wieder Vorweihnachtszeit und damit auch die Zeit der Weihnachtsessen. In vielen Betrieben werden die Feste geschätzt, von einigen Arbeitnehmenden aber auch nicht. Dann stellt sich die Frage, ob man daran teilnehmen muss.

Eine Angestellte in Schichtarbeit meldet sich bei SRF-«Espresso» damit. Sie sei am Tag des Weihnachtsessens bis um 20 Uhr eingetragen. Ihr Chef verlange, dass sie früher Feierabend mache, dafür Minusstunden aufschreibe und an die Feier komme. Er habe sogar gemeint, er könne sie zur Teilnahme zwingen.

Weihnachten
Während der Arbeitszeit darf ein Arbeitgeber seine Angestellten zur Teilnahme an einer Weihnachtsfeier zwingen. - adobe stock

Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner klärt auf, dass es für Weihnachtsessen ausserhalb der Arbeitszeit grundsätzlich keine Teilnahmepflicht gibt.

Ein Betrieb kann eine solche Feier aber als nicht freiwillig deklarieren. Dann jedoch handelt es sich um Überstunden. Diese müssen geleistet werden, wenn sie notwendig und zumutbar sind. Und gemäss Gesetz müssen Überstunden grundsätzlich mit Freizeit kompensiert oder mit Zuschlag vergütet werden.

Finden Sie Weihnachtsessen der Firma gut?

Bei Weihnachtsfeiern während der Arbeitszeit können die Angestellten zur Teilnahme verpflichtet werden. Haben Arbeitnehmende aber gute Gründe, die gegen eine Teilnahme sprechen, können sie nicht gezwungen werden.

Die Rechtsexpertin nennt gesundheitliche Gründe als Beispiel. Auch familiäre Verpflichtungen könnten geltend gemacht werden, dann müsste aber unter Umständen ein freier Tag eingegeben werden.

Im Falle der «Espresso»-Hörerin bedeutet dies, dass sie, wenn sie zur Feier gehen muss, Überstunden aufschreiben kann.

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Kommentare

User #2051 (nicht angemeldet)

Wenn ich hier die Kommentare lese, Staune ich wie viele keine lust auf eine Weihnachtsfeier haben und das fehlen unterstützen. Ich habe bisher anscheinend immer in gesunden Firmen gearbeitet (Handwerker) da sind immer alle gern gekommen es war ein toller Abend und hat den Zusammenhalt gefördert. Das sind anscheinend schlechtgelaunte Büro-Probleme.

User #5092 (nicht angemeldet)

Ich dachte, wenn es etwas gratis ist rennen alle?

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