Chefsekretärin ging mit der Geschäftskreditkarte jahrelang shoppen

Livia Fischer
Livia Fischer

Zürich,

Die Direktionssekretärin einer Schweizer Grossbank veruntreute über eine Million Franken. Mit der Kreditkarte des Unternehmens leistete sie sich ein Luxusleben.

Weihnachtseinkauf an der Zürcher Bahnhofstrasse im Dezember 2017.
Weihnachtseinkauf an der Zürcher Bahnhofstrasse im Dezember 2017. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Chefsekretärin einer Grossbank betrog ihren Arbeitgeber um über eine Million Franken.
  • Jahrelang leistete sie sich auf Kosten des Geschäfts Luxusgüter.
  • Ende Monat soll sich die Frau nochmals vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten.

Mehrere Jahre lang soll sich eine Direktionssekretärin einer Schweizer Grossbank ein Luxusleben geleistet haben – und zwar mit der Geschäftskreditkarte. Was vor 15 Jahren begann, wurde zunehmend schlimmer. Allein im Rekordjahr 2009 soll die Assistentin 321'000 Franken veruntreut haben. Insgesamt habe die Frau 862 Bezüge mit der Geschäftskreditkarte getätigt, die Endsumme betrage über eine Million Franken.

Wie die «Limmattaler Zeitung» berichtet, hätten etwa Besuche von teuren Restaurants, Reisen nach Mallorca und Sylt, Spa- und Friseurbesuche sowie der Kauf von Markenmöbeln zum Luxus-Lifestyle der Sekretärin gehört. Weitere 20'000 Franken seien an eine private Klinik in Zürich geflossen. Angeblich alles auf Kosten der Bank.

Der Vorgesetze habe der Assistentin so weit vertraut, dass er die vorgelegten Abrechnungen nur oberflächlich kontrollierte. Zudem habe sie ihn glauben lassen, er unterzeichne die Abrechnung eines anderen Angestellten, der häufig auf Reisen war und entsprechend hohe Spesen machte.

Ende Oktober muss sich die Angestellte erneut vor dem Bezirksgericht Zürich verantworten. 2015 wurde die Angestellte vom Vorwurf der Veruntreuung mangels Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft zog den Fall weiter ans Obergericht. In der Anklage kam der Vorwurf des Betrugs hinzu. Die Staatsanwaltschaft fordert eine teilbedingte Freiheitsstrafe von drei Jahren. Für die Beschuldige gilt die Unschuldsvermutung.

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