Christian Constantin muss kräftig Steuern nachzahlen
Das Kantonsgericht Freiburg ordnete an, dass Sion-Präsident Christian Constantin kräftig Steuern nachzahlen müsse. Das Bundesgericht stimmt diesem Entscheid zu.
Das Wichtigste in Kürze
- Sion-Präsident Christian Constantin leistete sich unzulässige Steuerabzüge.
- Nach dem Kantonsgericht Freiburg kommt auch das Bundesgericht zu diesem Schluss.
- Die Immobilienfirma Christian Constantin SA muss nun mächtig nachzahlen.
Dieses Urteil dürfte Sion-Präsident Christian Constantin gar nicht schmecken. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des 65-Jährigen abgelehnt, und damit einen Entscheid des Kantonsgerichts Freiburg bestätigt.
Dieses ordnete nämlich an, dass Constantin mächtig Steuern nachzahlen muss, wegen unzulässiger Steuerabzüge. 2018 hatte die schweizweit tätige Immobilienfirma Christian Constantin SA dem Besitzerunternehmen des FC Sion 3,7 Millionen Franken überwiesen. Daraufhin deklarierte Constantin dieses Geld als Sponsoring, um Abzüge geltend zu machen.
Vereinbarung zwischen Christian Constantin und Wallis nicht bindend
Die Walliser Steuerbehörde billigte diese Massnahme, weshalb der Sion-Präsident sich im Recht sieht. Das Bundesgericht entschied jedoch nun, dass die Immobilienfirma auch in anderen Kantonen steuerpflichtig ist. Ausserdem seien Vereinbarungen Constantins mit dem Kanton Wallis nicht für andere Steuerbehörden bindend.
Wie viel CC schlussendlich zurückzahlen muss, ist noch zu entscheiden.