CO2-Sanktionen bei Import für neue Autos sind wenig wirksam

Keystone-SDA
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Obwalden,

Laut einem Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) sind die Sanktionen im Import von umweltverschmutzenden Autos wenig wirksam.

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Verbrenner-Motoren sind ab 2035 in der EU verboten. - Marcel Kusch/dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Sanktionen für umweltschädliche Autos sind nur bedingt wirksam.
  • Das heisst es im Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK).

Die CO2-Sanktionen beim Import von umweltschädlichen Autos sind nur begrenzt wirksam. So ist die Summe für CO2-Sanktionen für neue Personen- und Lieferwagen gestiegen, wie ein Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) zeigt.

Die Sanktionen bei der Überschreitung von CO2-Werten seien teils kontraproduktiv und die Ziele nicht erreicht worden. Das heisst es im EFK-Bericht, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Schweiz war 2020 im europäischen Vergleich unter den Ländern mit der am stärksten umweltverschmutzenden Neuwagenflotte.

Die EFK gab deshalb vier Empfehlungen an das betroffene Bundesamt für Energie (BFE) ab, die von diesem akzeptiert wurden. Ziel des Berichts war die Beurteilung der Wirksamkeit der CO2-Sanktionen für erstmals in der Schweiz zugelassene Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge.

Er ging auf die Sanktionsbeiträge ein, welche bei der Überschreitung der Zielvorgaben bei den Fahrzeug-Importeuren anfallen. Durch die Zahlungen sollen weniger umweltschädliche Autos importiert werden. Die bezahlten Sanktionssummen stiegen demnach seit 2018 stark an und beliefen sich 2021 auf 28 Millionen Franken. Die Sanktionshöhe wird jedes Jahr neu festgelegt.

Übergangserleichterungen kontraproduktiv

Laut EFK wurden mit Übergangserleichterungen Fehlanreize geschaffen. Diese galten von 2012 bis 2015 und wurden 2020 vorübergehend wieder eingeführt, da die CO2-Werte verschärft wurden.

2020 habe es Übergangserleichterungen für 96 Prozent der neu importierten Personenwagen gegeben. Oberste Priorität bei den Empfehlungen an das BFE hat für die EFK deshalb, im Rahmen der Überarbeitung der CO2-Verordnung, von einer erneuten Einführung von Übergangserleichterungen abzusehen.

Diese Übergangserleichterungen sahen die Bildung sogenannter Emissionsgemeinschaften vor. Dabei entschädigen Importeure mit stark emittierenden Flotten jene Importeure, die ihre Fahrzeuge aufnehmen. So erzielten Importeure von schwächer emittierenden Flotten einen ökonomischen Vorteil. Der Druck, emissionsärmere Fahrzeuge zu importieren, sinke.

Fahrzeuge können so auch an Dritte abgetreten werden, ohne dass formal Emissionsgemeinschaften gegründet werden. Im Jahr 2020 seien so 17'300 Fahrzeuge abgetreten worden. Dieser Handel mit Abtretungen werde durch Grossimporteure stark genutzt.

Sanktionen bei Import beeinflussen Preise

Die Schweiz habe im Weiteren die Sanktionshöhe analog zur Europäischen Union (EU) festgesetzt. Im Vergleich zum Ausland können die Importeure wegen der hohen Kaufkraft die Sanktionen jedoch an die Kunden weitergeben. Diese fielen jedoch zu gering aus. Den Konsumenten bleibe zudem verborgen, in welchem Umfang die Sanktionen die Preise beeinflussen.

Einmalige Abgaben oder die emissionsbasierte Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer seien deswegen zielführend. Ähnliche Massnahmen würden in der Schweiz nur in wenigen Kantonen und in einem geringen Umfang umgesetzt. Da die Kompetenz zur Umsetzung solcher Massnahmen den Kantonen obliege, verzichte die EFK hier auf eine Empfehlung.

In diesem Jahr verursachte der Strassenverkehr rund 40 Prozent der gesamten CO2-Emissionen der Schweiz.

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