Im April stiehlt eine Frau (37) in Aarau Waren im Wert von knapp 60 Franken aus einer Filiale von Coop. Die Wiederholungstat kommt sie teuer zu stehen.
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Eine Frau wurde zum wiederholten Mal im Coop beim Klauen erwischt. (Symbolbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Frau aus dem Kanton Solothurn klaut in einem Aargauer Coop Deo und Make-up.
  • Die 37-Jährige hat zum Zeitpunkt der Tat bereits ein Hausverbot und ist vorbestraft.
  • Nun wird sie per Strafbefehl zu einer Busse von 8000 Franken verurteilt.
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Zum wiederholten Mal wird eine Frau aus dem Kanton Solothurn im April 2024 beim Klauen erwischt. Dafür muss sie nun tief in die Tasche greifen – auch, weil sie zum Zeitpunkt bereits vorbestraft war.

Hast du schon einmal etwas gestohlen?

Die Frau habe versucht, Kosmetikartikel im Wert von knapp 60 Franken aus einer Aarauer Filiale von Coop mitgehen zu lassen. Es soll sich um Make-up und Deo gehandelt haben. Das berichtet «Argovia Today» mit Verweis auf einen Strafbefehl der Aargauer Staatsanwaltschaft.

Hausverbot in Filialen von Coop

Dumm nur: Die 37-Jährige hatte bereits ein Hausverbot für sämtliche Schweizer Coop-Läden. Dieses habe sie im September 2023 erhalten und auch noch selber unterschrieben, heisst es.

Davor sei die Frau von der Staatsanwaltschaft bereits wegen mehrfachem Hausfriedensbruch zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Durch die Wiederholungstat im April werde die neue Busse nun bedingt ausgesprochen.

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Eine Frau wurde im April 2024 in einer Aarauer Coop-Filiale beim Klauen erwischt. (Symbolbild)
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Die 37-Jährige hatte zu diesem Zeitpunkt bereits ein Hausverbot und war vorbestraft. (Symbolbild)
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Die Wiederholungstat kommt die Täterin nun teuer zu stehen.
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Die Solothurnerin wird per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. (Symbolbild)
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Zudem werde das Urteil im Strafregister eingetragen, heisst es. (Symbolbild)

Heisst konkret: Die Solothurnerin wird per Strafbefehl zu einer Geldstrafe von 8000 Franken verurteilt. Hinzu kommt eine Busse von 400 Franken sowie Gebühren in der Höhe von 1000 Franken.

Die Zivilforderungen der Coop-Genossenschaft werden auf den Zivilweg verwiesen. Zudem werde das Urteil im Strafregister eingetragen, heisst es weiter.

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