Eine Patientin will sich nicht aufs Coronavirus testen lassen. Eine Aargauer Ärztin stellt ihr darum ein Ausnahme-Attest aus. Das wird ihr nun zum Verhängnis.
Impfung gegen das Coronavirus
Regelwidrig stellte eine Ärztin ein Covid-Attest aus. Nun muss sie eine Busse zahlen. - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Patientin wollte sich nicht gegen Covid testen lassen und erhielt ein Attest.
  • Die Ärztin, welche dieses ausstellte, muss nun eine saftige Busse zahlen.
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Die Corona-Pandemie ist vorbei. Doch auch heute noch machen immer wieder Fälle Schlagzeilen, die sich während der Zeit zugetragen haben. So etwa die Angelegenheit einer Aargauer Ärztin. Dass sie falsche Atteste ausstellte, kommt sie nun teuer zu stehen.

Was ist passiert?

Im Dezember 2021 galt in der Schweiz die Zertifikats- und Maskenpflicht. Wer eine öffentliche Veranstaltung besuchen wollte, musste eine Impfung gegen das Coronavirus vorweisen können. Oder aber ein negatives Testresultat. Letztere Variante ging vielen Impfgegnern gegen den Strich.

Sind Sie gegen Corona geimpft?

Kurzerhand beschliesst eine damals 29-Jährige aus dem Kanton Obwalden, eine Aargauer Arztpraxis aufzusuchen. Sie beklagt sich über gynäkologische und hormonelle Beschwerden. Nasale Testabstriche würden ihr Kopfschmerzen bereiten und Nasenbluten verursachen.

Nach der Konsultation, die gerade mal 15 bis 30 Minuten geht, stellt ihr die Ärztin ein Attest aus. Dieses besagt, dass die Patientin nicht auf Covid-19 getestet werden kann, berichtet die «Aargauer Zeitung» unter Berufung auf die Staatsanwaltschaft.

Arzt Zertifikatspflicht
Ein ausgestelltes Corona-Attest wird einer Aargauer Ärztin zum Verhängnis.
Rachenabstrichprobe in einem Corona-Testcenter am Flughafen München. Foto: Matthias Balk/dpa
Eine Patientin klagte über «gesundheitliche Probleme» als Folge von Nasen-Rachen-Abstrichen.
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Obschon Spucktests als Alternative möglich waren, stellte ihr die Ärztin nach einer kurzen Konsultation ein Ausnahme-Attest aus. Inhalt: Die Patientin könne sich nicht testen lassen.
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Die Staatsanwaltschaft verdonnert die Ärztin nun zu einer Busse von 1200 Franken.

Wenig später, im Januar 2022, beantragt die Patientin beim Gesundheitsamt des Kantons Obwalden ein Covid-Ausnahmezertifikat. Ziel: Ohne Tests auf das Coronavirus an Veranstaltungen von Universitäten teilnehmen zu können.

Was der Ärztin nun zum Verhängnis wird: Speichel- und Spucktests boten damals eine alternative Testmöglichkeit. Die Ärztin ignorierte diesen Umstand jedoch, wie im Strafbefehl beanstandet wird.

Offenbar handelt es sich bei der Ärztin um eine Skeptikerin. Wie die «Aargauer Zeitung» weiter schreibt, sei sie in einem Video eines prominenten Coronakritikers zu Wort gekommen. Darin äusserte sie sich kritisch gegenüber Massnahmen gegen das Coronavirus. Auch appellierte sie, sich nicht impfen zu lassen und keine Maske zu tragen.

Jetzt wird sie mit einer Busse von 1200 Franken bestraft. Darüber hinaus fallen Kosten von 985 Franken an, bestehend aus Strafbefehlsgebühren, Polizeikosten und Auslagen.

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