Coronavirus: Altersheime noch unschlüssig wegen erstem Impfprivileg
Der Bundesrat hat am Mittwoch das erste Impfprivileg beschlossen. Gegen das Coronavirus geimpfte Bewohner von Altersheimen dürfen die Maske im Heim ablegen.
Das Wichtigste in Kürze
- Gegen das Coronavirus geimpfte Bewohner dürfen die Maske in einem Altersheim ablegen.
- Die Umsetzung ist allerdings noch nicht ganz klar.
Der Bundesrat hat am Mittwoch ein erstes «Impfprivileg» beschlossen: Geimpfte oder bereits infizierte Bewohner eines Alters- oder Pflegeheim dürfen künftig die Maske ablegen – aber nur im Heim. Dies gilt erstmal aber nur für sechs Monate nach der Impfung, beziehungsweise drei Monate nach der Infektion mit dem Coronavirus.
«Wie wir alle schätzen es auch Heimbewohnende, wenn sie zu Hause keine Maske tragen müssen.» Das sagt Patrick Jecklin, Leiter Public Affairs bei Curaviva Schweiz.
Der Branchenverband der Institutionen für Menschen mit Unterstützungsbedarf sieht den Entscheid als einen Schritt in Richtung Normalität.
Coronavirus: Impfprivileg-Umsetzung noch unklar
Ob die Heime das Impfprivileg auch anwenden, ist aber noch nicht klar. «Für den Umgang zwischen geimpft und nicht geimpft gibt es seitens BAG Empfehlungen – diese müssen gemäss Beschluss momentan überarbeitet werden», so Jecklin.
Diese Empfehlungen sind aber eben noch nicht aktualisiert. Auch deshalb ist noch vieles unklar. In den Richtlinien des BAG steht nämlich noch: «Das Tragen der Maske wird im Alltag als sehr schwierig empfunden. Die Impfung kann aber diese Schutzmassnahme vorerst nicht ersetzen.»
Bis die entsprechende Empfehlung angepasst und das Impfprivileg detaillierter geklärt ist, werden die Heime wohl noch abwarten.
Unterschiede zwischen Heimen?
Einer der grössten Betreiber von Altersheimen ist die Senevita Gruppe. Auch dort heisst es auf Anfrage von Nau.ch: «Die Entscheidung über die Umsetzung der Lockerung liegt bei der Geschäftsführung des einzelnen Standorts», so Mediensprecherin Evelyn Ruckstuhl.
Wo immer Erleichterungen möglich und vernünftig sind, sollen diese aber umgesetzt werden. Dabei werden auch die Grösse des Betriebes und die Anzahl geimpfte Bewohner berücksichtigt.