Coronavirus: Bundesrat passt Verschärfungs-Richtwerte an
Der Bundesrat hat im Rahmen des Drei-Phasen-Modells zur weiteren Bekämpfung des Coronavirus die Richtwerte für Verschärfungen nach oben angepasst.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Drei-Phasen-Modell des Bundesrats enthält Richtwerte für erneute Verschärfungen.
- Fast alle Werte wurden nach oben angepasst.
Der Bundesrat hat für den Umgang mit dem Coronavirus ein Drei-Phasen-Modell für die kommenden Monate entwickelt. Der Plan sieht eine schrittweise Lockerung der Corona-Massnahmen vor.
Doch der Plan beschreibt nicht nur die Öffnungsstrategie. Er beschreibt auch, unter welchen Voraussetzungen der Bundesrat die Schraube wieder anziehen will.
Coronavirus: Werte für Verschärfungen gelockert
Der Bundesrat hat die bestehenden Richtwerte für die aktuelle Schutzphase angepasst. Bei deren Überschreitung werde er erneute Massnahmenverschärfungen prüfen. Ein Automatismus existiere jedoch weiterhin nicht.
Die 14-Tages-Inzidenz der Fallzahlen soll den Wert von 450 Neuansteckungen pro 100'000 Einwohner nicht überschreiten. Bisher galt der Grenzwert 350.
Die Grenze für den 7-Tages-Schnitt der Hospitalisierungen setzt der Bundesrat bei 120 an. Bisher galt als Richtwert derjenige vom 22. März, also rund 45.
Ausserdem dürfen nicht mehr als 300 Intensivbetten durch Covid-19 Patienten belegt sein, gemittelt über 15 Tage. Bisher setzte der Bundesrat den Schnitt bei 250 Betten an.
Als Letztes schaut der Bundesrat auf den R-Wert. Dieser darf nun nicht über 1,15 liegen. Daran hat der Bundesrat nicht gerüttelt.
Die Zahl der Todesfälle spielt für allfällige Verschärfungen bei der neuen Strategie keine Rolle mehr.
Auch in den späteren Phasen können Verschärfungen einsetzen
In der Stabilisierungsphase hält der Bundesrat an den gleichen Werten fest. Einzige Ausnahme ist die 14-Tages-Inzidenz des Coronavirus. Diese darf dann bis zum Wert von 600 Neuinfektionen pro 100'000 Einwohnerinnen und Einwohner ansteigen.
In der letzten Phase verzichtet der Bundesrat auf die Definition von Richtwerten. Verschärfungen sollen in der Normalisierungsphase nur noch bei «drohender Überlastung des Gesundheitssystems» ergriffen werden. Personen mit gültigem Covid-Zertifikat (geimpft, genesen und zeitnah getestet) sollen allerdings nicht von Massnahmen betroffen sein.