Coronavirus: Das ist alles neu im Hotspot Bern
Die Berner Regierung hat auf die steigenden Zahlen von Infektionen mit dem Coronavirus reagiert. Ab heute Montag gelten neue Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Ab dem 12. Oktober gilt in Bern eine allgemeine Maskenpflicht.
- Die Anzahl Gäste in Klubs und Bars in Bern wird auf 300 beschränkt.
- Im Restaurant die Maske ablegen darf nur noch, wer an einem Tisch sitzt.
«Bitte beachten Sie, dass im Kanton Bern an den Bahnhöfen die Maskenpflicht gilt.» Diese Durchsage hören die Pendler seit heute Morgen am Bahnhof in Bern. Denn seit heute gilt im Kanton Bern ein neues Masken-Regime. Damit reagiert die Berner Regierung auf die steigenden Fallzahlen.
So ist das Tragen der Maske seit heute früh nun in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen Pflicht.
Das betrifft unter anderem Läden, Bahnhöfe, Kinos, Bibliotheken, Kirchen, Gebetsräume oder Verwaltungsgebäude. Auf Bahnhöfen muss die Maske auch auf dem Perron getragen werden, sobald sich dieser nicht im Freien befindet.
Kitas sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Auch für Sport- und Fitnesseinrichtungen gilt die Maskenpflicht im Trainingsbereich nicht, in allen anderen Bereichen jedoch schon. Schalterhallen und Selbstbedienungszonen von Banken sind ebenfalls ausgenommen.
Sitzpflicht in Restaurants und Bars wegen Coronavirus
In Bars und Restaurants gilt neu eine Sitzpflicht. Davon ausgenommen sind Clubs und Tanzlokale. Die Anzahl der Gäste ist auf 300 Personen beschränkt. In Bars, Clubs, Discos und Restaurants dürfen die Gäste die Maske nur dann ablegen, wenn sie an einem Tisch sitzen.
Zusätzlich zu den Massnahmen ist das Drive-In Testzentrum auf dem Bernexpo-Gelände seit dem 6. Oktober wieder offen. Personen mit Symptomen können sich dort testen lassen, nachdem sie einen Online-Fragebogen ausgefüllt haben.