Barbesuche sind beschränkt wieder möglich, Discobesuche werden noch längere Zeit verboten bleiben. Der Grund: Superspreader, die das Coronavirus weitergeben.
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Wegen dem Coronavirus wird eine solche Szene noch lange der Vergangenheit angehören. - Pixabay

Das Wichtigste in Kürze

  • Superspreader sorgen für Coronavirus-Hotspots, in dem sie viele Menschen anstecken.
  • Aus diesem Grund dürften Clubbesuche in der Schweiz noch längere Zeit nicht möglich sein.
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Mit den Lockerungen des Lockdowns in der Schweiz wird das öffentliche Leben schrittweise wieder hochgefahren. Seit dem 11. Mai sind etwa Restaurant- und Barbesuche in Kleingruppen bis vier Personen unter Einhaltung eines Schutzkonzepts wieder möglich. Das Nachsehen dabei haben Clubbetreiber.

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Restaurants bleiben geschlossen. (Symbolbild) - sda

Dies aus gutem Grund: Die Gefahr von Superspreadern ist besonders in Diskotheken gross. Als Superspreader gilt eine Person, die überdurchschnittlich viele Personen ansteckt. Dies geschieht oft in einer Phase, in der die infizierte Person selbst noch keine Symptome zeigt und deshalb am öffentlichen Leben teilnimmt.

Bars und Clubs prädestiniert für Infektionen mit Coronavirus

In Bars und Clubs stehen Menschen auf kleinem Raum nahe beieinander, es wird viel Alkohol getrunken und die Räumlichkeiten sind schlecht durchlüftet. Ein Paradies für Viren also, die es so sehr leicht haben, auf andere Menschen überzuspringen.

Fälle von Superspreadern gibt es einige: So geschehen am Anfang der Pandemie in Ischgl. Ein Barkeeper in einer beliebten Aprés-Ski-Bar steckte mehrere Dutzend Besucher an.

Coronavirus Wintersportort Ischgl Tirol
Das «Kitzloch», eines der angesagtesten Après-Ski-Lokale in Ischgl, Tirol. Ein Barkeeper des Lokals wurde positiv auf das Coronavirus getestet – es war der erste bestätigte Fall des Ski-Ortes. - dpa

Auch in Südkorea, welches das Coronavirus eigentlich gut im Griff hat, gab es vergangene Woche einen derartigen Fall. Ein 29-Jähriger feierte im Seouler Nachtklub-Bezirk Itaewon und steckte dabei mindestens 24 Menschen an.

In den USA, die aktuell am meisten Fälle des Coronavirus verzeichnen, dürften auch die Spring Break-Partys im März als Superspreader-Events gedient haben. Zehntausende junge Amerikaner reisten dabei nach Florida, um am Strand zu feiern.

In Deutschland geht man davon aus, dass die Karneval-Feiern Ende Februar als Brandbeschleuniger gewirkt haben. So werden viele der Fälle im stark betroffenen Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen auf die Partys zurückgeführt.

Auch Sportanlässe und Gottesdienste gefährlich

Auch an Sportanlässen dürften sich viele angesteckt haben. So gilt das Champions-League-Achtelfinale am 19. Februar zwischen Atalanta Bergamo und dem FC Valencia als Superspreader-Event.

Der Match fand aus Platzgründen in Mailand statt, 44'000 Fans fieberten im Stadion mit. Es wird davon ausgegangen, dass das Spiel zur späteren prekären Lage in Bergamo beitrug.

Im Elsass sorgte ein Gottesdienst für unzählige Coronavirus-Fälle. Eine Freikirche organisierte Ende Februar eine Fastenwoche mit rund 2000 Teilnehmern. Zahlreiche Gläubiger sollen sich dort angesteckt haben.

Coronavirus - Südkorea
Christen mit Mundschutz besuchen einen Gottesdienst der Kirche «Yoido Full Gospel Church». Südkoreas Präsident Moon mahnte in einer Rede zum dritten Jahrestag seines Amtsantritts, bei der Wachsamkeit gegen den Covid-19-Ausbruch nicht nachzulassen. Südkorea meldet den stärksten Anstieg von Corona-Fällen seit vier Wochen. - dpa

Auch in Südkorea sorgte eine Superspreaderin aus China für massenhaft Infektionen. Sie nahm an Gottesdiensten einer Sekte teil, bevor sie positiv auf das Coronavirus getestet wurde.

Eine Öffnung der Clubs scheint also aktuell kaum möglich und wenn, nur mit strengen Schutzkonzepten. «Man muss sich die konkreten Bedingungen vor Ort anschauen. Vielleicht lassen sich individuelle Schutzkonzepte erarbeiten, die es ausgewählten Lokalen ermöglichen, wieder zu öffnen», sagt Infektiologe Peter Walger von der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH) im «Spiegel». Allerdings nur, wenn der Betrieb unter freiem Himmel stattfinden könne.

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