Coronavirus: Deutsche verwirren mit Quarantäne-Ausnahmen

Alexandra Aregger
Alexandra Aregger

Bern,

Deutschland erklärt die ganze Schweiz wegen der vielen Fälle des Coronavirus zum Risikogebiet. In Quarantäne müssen aber nicht alle. Es herrscht Kantönligeist.

Coronavirus Einkaufen Deutschland
Menschen beim Einkaufen im Einkaufszentrum «Lago» in Konstanz DE. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Deutschland hat am Donnerstag die ganze Schweiz zum Risikogebiet erklärt.
  • Einreisende aus der Schweiz müssen ab Samstag 14 Tage in Quarantäne.
  • Trotzdem gilt für einige Kantone eine Ausnahmeregelung.

Der Hammer ist gefallen: Deutschland erklärt die ganze Schweiz zum Risikogebiet. Die hohen Fallzahlen des Coronavirus hierzulande veranlassen die Nachbarn zu dieser Massnahme. Ab Samstag sind also nicht nur die bisher zum Risikogebiet erklärten Kantone wie Genf oder Zürich relevant bei der Ein- und Ausreise.

Kantönligeist passé? Ganz im Gegenteil. Wie sich auf Nachfrage von Nau.ch zeigt, verheddern sich auch die Deutschen im Föderalismus.

24-Stunden-Freipass auch für Hotspot-Kantone des Coronavirus

Das Robert Koch Institut RKI hat am Donnerstag zwar die gesamte Schweiz auf der Risikoliste aufgeführt. Doch die Bundesländer häkeln erneut einen Flickenteppich. So hat das Bundesland Baden-Württemberg letzte Woche eine 24-Stunden-Regel angekündigt. Und umgesetzt: seit Samstag dürfen Einreisende aus bestimmten Kantonen für maximal 24 Stunden ohne Quarantäne einreisen.

Freipass quasi für alle Einkaufstouristen, welche nach Konstanz oder Stuttgart reisen.

Diese Regelung bleibt trotz der nun gesamtschweizerischen Risikobewertung bestehen, wie das zuständige Ministerium für Soziales und Integration gegenüber Nau.ch bestätigt. In der Schweiz betrifft dies: Appenzell, Aargau, Basel, Basel-Landschaft, Jura, Schaffhausen, Solothurn, Sankt Gallen, Thurgau und Zürich.

Coronavirus Grenzen
Wegen dem Coronavirus trennte ein doppelter Grenzzaun über Wochen Kreuzlingen in der Schweiz und Konstanz in Deutschland. Seit Mitte Mai ist der Zaun abgebaut. - Keystone

«Diese Regelung erlaubt es den Bürgerinnen und Bürgern, sich diesseits und jenseits der Grenzen unbeschränkt innerhalb von 24 Stunden im Grenzgebiet zu bewegen.» So begründet es ein Sprecher des Ministeriums. So würden sie ihrem Alltag grenzüberschreitend und ohne Behinderungen nachgehen können.

Von der 24-Stunden-Regel profitieren auch die Grenzregionen Vorarlberg (Ö), ganz Liechtenstein und in Frankreich die Départements Bas-Rhin und Haut-Rhin.

Wollen jedoch Berner oder Luzerner für ein paar Stunden nach Konstanz fahren, gilt die sofortige Quarantäne, wenn kein negativer Test vorgewiesen wird.

24-Stunden-Freipass für alle in Rheinland-Pfalz

Noch einen Schritt weiter geht das Bundesland Rheinland-Pfalz, welches an Frankreich, Belgien und Luxemburg angrenzt. Das Bundesland befreit sämtliche Staatsangehörige von der Quarantänepflicht, falls diese für maximal 24 Stunden einreisen. Und das ganz ohne Test, erklärt ein Sprecher der Landesregierung auf Anfrage.

Stellt sich bei einer Kontrolle heraus, dass sich ein Einreisender nach 24 Stunden nicht in Quarantäne begeben hat, kann es hingegen richtig teuer werden. «Es beginnt bei 2500 Euro Busse und kann im schlimmsten Fall eine zweijährige Haftstrafe nach sich ziehen.»

Negativer Test auf das Coronavirus schützt vor Quarantäne

Für ganz Deutschland gilt: Weist ein Schweizer bei der Einreise einen negativen PCR-Test vor, entfällt die Quarantäne so oder so. Der Test darf jedoch nicht älter als 48 Stunden sein.

Risikogebiet Coronavirus
Auf der Autobahn A7 werden Reisende aus Risikogebieten mit einer Leuchttafel «Rückreise aus Risikogebiet? Quarantäne einhalten!» auf die notwendigen Quarantänemassnahmen hingewiesen. - dpa

Problemlos einreisen dürfen auch Personen, die Teil einer Kernfamilie sind, erklärt es das Bundesinnenministerium. Zur Kernfamilie gehören Ehegatten, eingetragene Partner, minderjährige Kinder oder Eltern eines minderjährigen Kindes.

Bei der Einreise muss die Ehe-, Lebenspartner- oder Geburtsurkunde vorgewiesen werden. Nötig sein kann auch ein Auszug aus dem Familienbuch oder Personenstandsregister.

Ausgenommen sind etwa volljährige Kinder, Geschwister oder Grosseltern. Diese dürfen nur aus triftigen Gründen ohne Quarantänepflicht einreisen. Dazu zählt Deutschland etwa Geburten, Hochzeiten oder Beerdigungen. Auch hierfür verlangen die Behörden bei der Einreise entsprechende Nachweise.

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