Coronavirus: FFP2-Maskenpflicht für VBS und zahlreiche Firmen
Im Kampf gegen das Coronavirus sträubt sich das BAG gegen eine FFP2-Empfehlung. Das Seco erklärt jetzt die Schutzmasken an gewissen Arbeitsplätzen zur Pflicht.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BAG sah bislang von einer FFP2-Maskenempfehlung ab.
- Das Seco wird darum jetzt selber aktiv.
- An vielen Arbeitsplätzen herrscht bald eine FFP2-Pflicht.
Die Schweiz und die Masken, das ist so eine Geschichte. Daniel Kochs berühmter Satz, «die Bevölkerung kann sich mit Masken nicht wirksam schützen», hallt bis heute nach.
Mittlerweile ist die Maskenpflicht zwar auch in der Schweiz zu einem Grundpfeiler der Pandemiebekämpfung geworden. Doch bei den FFP2-Modellen hält sich der Bund weiter zurück: Während unsere Nachbarn vielerorts bereits eine FFP2-Pflicht haben, sträubt sich das BAG bis heute gegen eine derartige Empfehlung.
Coronavirus: Seco wird aktiv
Gemäss einem Bericht von «CH-Media» reagiert darum jetzt das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco). In einem Schreiben von Ende Dezember erklärt es in gewissen Situationen die FFP2-Masken bei der Arbeit zur Pflicht. Offiziell publiziert hat das Seco das Schreiben auf seiner Website noch nicht.
Konkret betroffen sind Arbeitnehmende, die wegen des Coronavirus «Risikosituationen» ausgesetzt sind. Das umfasst Sitzungen, Situationen mit Kundenkontakt sowie Orte, die nur schlecht gelüftet werden können. Kurzum: Ein Grossteil der Jobs, die nicht sowieso schon im Homeoffice sind, den Detailhandel und das Transportwesen.
VBS hat bereits FFP2-Pflicht
Erste Betriebe haben bereits reagiert: In der Pharma-Branche setzen die Roche oder die Ems-Chemie FFP2-Masken voraus, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. Auch der Detailhandelsverband Swiss Retail Federation rät seinen Mitgliedern dazu, wegen des Coronavirus bei Kundenkontakt FFP2-Masken zu empfehlen.
Beim Bund selber hat die Gruppe Verteidigung im VBS ihren rund 9500 Angestellten bereits FFP2-Masken verordnet.
Das Seco stellt dabei klar, dass die Maskenbeschaffung Sache der Arbeitgeber ist. «FFP2- Masken gelten als persönliche Schutzausrüstung und müssen durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden», heisst es in dem Schreiben. Mitarbeitende müssten zudem über die richtige Verwendung instruiert und kontrolliert werden.