Neue Corona-Restriktionen in Österreich in Kraft getreten
Die Betreiber von nicht lebensnotwendigen Geschäften müssen nun bei Eintritt der Kunden, spätestens aber an der Kasse, deren 2G-Nachweis überprüfen.
Das Wichtigste in Kürze
- Zutritt zu nicht lebensnotwendigen Geschäften gibt es nur noch mit 2G-Nachweis.
- Schwangere ohne 2G-Nachweis können ersatzweise einen negativen PCR-Test vorlegen.
In Österreich sind am Dienstag neue Corona-Restriktionen in Kraft getreten. Die Betreiber von nicht lebensnotwendigen Geschäften müssen nun bei Eintritt der Kunden, spätestens aber an der Kasse, deren 2G-Nachweis überprüfen. Das heisst, nur noch gegen das Coronavirus Geimpfte oder von Covid-19 Genesene dürfen dort einkaufen. Schwangere ohne 2G-Nachweis können ersatzweise einen negativen PCR-Test vorlegen.
Ausserdem muss nun auch im Freien eine FFP2-Maske getragen werden, wenn zu Menschen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, nicht mindestens zwei Meter Abstand gehalten werden kann. Ausnahmen gelten, wenn der Mindestabstand nur kurz unterschritten wird wie etwa beim Vorbeigehen auf dem Bürgersteig. Bislang war in Österreich nur in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in öffentlich zugänglichen, geschlossenen Räumen das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht.
Wegen der Ausbreitung der hochansteckenden Coronavirus-Variante Omikron soll laut der neuen Verordnung am Arbeitsort «eine deutliche Kontaktreduktion» stattfinden. Die Beschäftigten sollen daher «generell ins Homeoffice geschickt» werden. Die Regeln für die Isolierung von Infizierten und die Quarantäne ihrer Kontaktpersonen werden hingegen gelockert, um eine wirtschaftliche Lähmung des Landes zu verhindern.
Österreich kämpft derzeit wie viele europäische Länder mit einer neuen Corona-Welle, die vor allem von der Omikron-Variante getrieben wird. Am Montag lag die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz bei 695,0 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. Die Regierung in Wien hatte bereits Ende vergangenen Jahres eine Corona-Impfpflicht für alle ab dem 1. Februar beschlossen.