Wer gegen die Maskenpflicht wegen des Coronavirus verstösst, oder illegal eine Party veranstaltet, kann nun mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden.
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Dieses Schild weist auf die Maskenpflicht in dieser Zone des Ortes hin. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Verstösse gegen Corona-Massnahmen gibt es nun eine Ordnungsbusse.
  • Damit sollen Maskensünder und Co. gleich unmittelbar bestraft werden.
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Wer ab dem 1. Februar 2021 gegen Corona-Massnahmen verstösst, begeht nun explizit eine Straftat.

Diese Massnahme im Kampf gegen das Coronavirus hat heute der Bundesrat vor den Medien erklärt. Gemäss der Mitteilung des Bundes können teilweise Ordnungsbussen verfügt werden. Je nach Delikt belaufe sich diese Busse auf eine Höhe von 50 bis 200 Franken.

Coronavirus: Maskenverweigerer und Partygänger werden bestraft

Mit einer Ordnungsbusse gebüsst werden kann, wer an verpflichtenden Orten keine Maske trägt. Diese gilt etwa im öffentlichen Verkehr sowie in den Bahnhöfen und an den Haltestellen. Aber auch in oder vor öffentlich zugänglichen Einrichtungen.

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Bundesrat Ueli Maurer, Bundespräsident Guy Parmlin, Bundesratssprecher Andre Simonazzi und Bundesrat Alain Berset, von links, sprechen vor einer Medienkonferenz zu Massnahmen gegen das Coronavirus, am Mittwoch, 27. Januar 2021, in Bern. - Keystone

Ebenso gibt es Bussen für Teilnehmer von unzulässigen Veranstaltungen oder wer eine verbotene private Veranstaltung durchführt.

Mit der unmittelbaren und raschen Bestrafung mittels einer Ordnungsbusse will der Bundesrat, dass die Massnahmen in der Gesellschaft eingehalten werden. Zugleich sollen die Strafverfolgungsbehörden entlastet werden.

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