Coronavirus: Keine Strafe für Organisatoren der Demo in Liestal BL
Am Samstag demonstrierten rund 6000 Menschen in Liestal BL ohne Maske gegen die Massnahmen gegen das Coronavirus. Nun ist klar, sie kommen ohne Strafe davon.
Das Wichtigste in Kürze
- Rund 6000 Demonstranten verstiessen am Samstag gegen die Maskenpflicht.
- Die Teilnehmer werden vom Kanton Basel-Land nicht gebüsst.
- Die Regierung wird künftig allerdings keine Bewilligung mehr erteilen.
Die Baselbieter Regierung «missbilligt» das Verhalten der Organisatoren der Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen vom Samstag in Liestal. Kaum jemand hatte dabei eine Schutzmaske getragen. Sie sieht aber keine Handhabe, diese strafrechtlich zu belangen.
Der Rechtsdienst von Regierungsrat und Landrat habe dies zusammen mit Juristen der Sicherheitsdirektion Möglichkeiten geprüft. Die Veranstalter der Demonstration hätten die Durchsetzung der Maskentragpflicht nahezu vollständig unterlassen, heisst es in einer Regierungsmitteilung vom Dienstag. Es existiere aber keine Rechtsgrundlage, um die Organisatoren strafrechtlich dafür zu belangen.
Es wäre nur möglich gewesen, die Kundgebungsteilnehmenden wegen Nichteinhaltung der Maskentragpflicht zu büssen. Der Polizei stellt die Regierung dennoch ein gutes Zeugnis aus. Sie habe mit der auf Deeskalation ausgerichteten Einsatztaktik die Sicherheit für alle Betroffenen gewährt, schreibt sie. Ein rigoroses Durchsetzen der Maskentragpflicht hätte unweigerlich zur Eskalation geführt und wäre nicht verhältnismässig umsetzbar gewesen.
Polizei wird für Zurückhaltung kritisiert
Vorfälle im Zusammenhang mit Rassismus und Antisemitismus sind der Polizei laut Communiqué nicht bekannt. Allerdings seien diesbezüglich die Auswertungen noch nicht abgeschlossen. Die Organisatoren der Kundgebung würden künftig im Kanton Basel-Landschaft keine Bewilligung mehr erhalten.
Polizei und die Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) sind im Nachgang zur Demonstration für ihre Zurückhaltung gerügt worden. Es sei nicht tragbar, dass dem Verstoss gegen die Schutzauflagen nur zugeschaut werde. Dies heisst es in einer politischen Anfrage der SP-Fraktion im Landrat.