Coronavirus: Swiss-Maskenverweigerern droht Flugverbot
Ein Swiss-Flug verzögerte sich um Stunden – weil sich vier Passagiere weigerten, zum Schutz vor dem Coronavirus eine Maske zu tragen. Das hat Konsequenzen.
Das Wichtigste in Kürze
- Letzte Woche konnte eine Swiss-Maschine erst vier Stunden später als geplant abheben.
- Der Grund: Mehrere Passagiere weigerten sich vehement, eine Schutzmaske anzuziehen.
- Den Corona-Querulanten droht nun gar ein Flugverbot. Sie wurden angezeigt.
Einmal mehr sorgte das Coronavirus vor einer Woche für Streitereien: Vier Swiss-Passagiere weigerten sich vehement, in der Maschine eine Schutzmaske zu tragen – bis das Flugpersonal die Polizei rief. Damit verspätete sich der Flug nach Belgrad (Serbien) um Stunden.
Dem Piloten blieb zuletzt nichts anderes übrig, als zurück zum Gate zu fahren. Dort wurden die Maskenverweigerer schliesslich festgenommen. Die anderen Passagiere mussten 90 Minuten im Flugzeug warten, ehe auch sie aussteigen konnten. Vier Stunden nach geplanter Abflugzeit hob die Maschine dann doch noch ab, wie der «Blick» schrieb.
Maskenverweigerer riskieren Anzeige, Rechnung und Flugverbot
Die Aktion hat für die Corona-Querulanten Konsequenzen. Auf Anfrage von Nau.ch erklärt Florian Frei von der Kantonspolizei Zürich: «Sie werden wegen Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung des Bundes zur Anzeige gebracht.»
Doch auch die Swiss kann die Maskenverweigerer strafen. Laut Mediensprecher Michael Stief gebe es speziell dafür ein Gremium, das über entsprechende Massnahmen entscheidet. Diese Massnahmen «können ein Flugverbot oder die Verrechnung entstandener Kosten beinhalten».
In jedem Fall würden betroffene Passagiere registriert und dem Bundesamt für Zivilluftfahrt gemeldet. Das wiederum könne ein Strafverfahren oder eine Busse zur Folge haben.
Stief erklärt, dass die Crew im Umgang mit renitenten Passagieren geschult sei. «Grundsätzlich suchen unsere Besatzungsmitglieder zuerst das Gespräch mit dem Fluggast. Sollte dieser sein Verhalten nicht ändern, kann eine mündliche Verwarnung ausgesprochen werden.»
Die nächste Stufe wäre dann eine schriftliche Verwarnung – «im äussersten Fall würde der Fluggast den lokalen Behörden übergeben». Darüber entscheidet dann jeweils der Kapitän.
Maskenverweigerer wegen Coronavirus im Flugi kein Einzelfall
Die vehemente Maskenverweigerung ist kein Einzelfall, wie die Kapo bestätigt. Eine genaue Statistik führe man zwar nicht. Es habe aber bereits mehrere ähnliche Einsätze im Zusammenhang mit Coronavirus und Maskenpflicht am Flughafen Zürich gegeben.
Konkrete Zahlen will auch die Swiss nicht bekannt geben. Sprecher Michael Stief enthüllt aber: «Es ist in sehr seltenen Fällen vorgekommen, dass Passagiere den Flug nicht antreten konnten, weil sie Bestimmungen nicht eingehalten haben.»