Coronavirus: Tantramasseure leiden unter Prostitutionsgesetz
Das Wichtigste in Kürze
- Masseure, Friseure und Nagelstudios haben seit über einer Woche wieder geöffnet.
- Tantramasseure dürfen an einigen Orten jedoch noch nicht öffnen.
- Dies, weil sie oft unter das Prostitutionsgesetz fallen.
Der Lockdown aufgrund des Coronavirus wird langsam aber sicher gelockert. Personenbezogene Dienstleistungen wie Friseure, Nagelstudios und Massagepraxen dürfen seit fast zwei Wochen wieder Kunden empfangen.
Doch nicht alle Formen der Massage sind darin eingebunden. Anbieter von Tantramassagen dürfen in einigen Ortschaften noch nicht öffnen. Dies hänge mit dem Prostitutionsgesetz während des Coronavirus zusammen.
Trotz Coronavirus sollten Tantramassagen möglich sein
Der «Förderverein Tantramassage Schweiz» befasst sich nun damit, wie sie mit den unterschiedlichen Vorgaben umgehen sollen. «Bei einer Umfrage haben wir von 18 der 22 Praxen eine Antwort erhalten. Davon wird über die Hälfte noch nicht öffnen», erklärt Keylam, Co-Präsident des Vereins.
«Ein Drittel der befragten Praxen öffnen zwar, aber ohne Tantramassagen. Viele führen auch reguläre Massagen, Meditation oder medizinisch therapeutische Behandlungen im Angebot», führt er aus. Auch aufgrund des Prostitutionsgesetzes könnten in einigen Gemeinden und Kantonen Anbieter nicht öffnen.
Keylam bestätigt: «Der Verein hat den ihm angeschlossenen Anbietern von Tantramasseuren ein vom Verein ausgearbeitetes Schutzkonzept vorgeschlagen». Die Kontrolle, ob Schutzkonzepte eingehalten werden, obliege aber den Behörden. Das Schutzkonzept beinhalte sehr strenge Hygienemassnahmen und Anweisungen. «Manche Punkte sind eindeutig, bei anderen vertrauen wir auf den gesunden Menschenverstand der Betreiber der Praxen.»
Trotz strengen Auflagen darf nicht geöffnet werden
Trotz der strengen Hygieneauflagen, welche im Schutzkonzept des Vereins festgelegt sind, verbieten manche Kantone den Betriebe zu öffnen. Dies, weil bei Tantramassagen zum Teil auch der Intimbereich in die Massage einbezogen wird.
Auch Nadia Haeny, die zweite Co-Präsidentin des Vereins, hat kein Verständnis dafür. «Über den Intimbereich kann kein Coronavirus übertragen werden. Und die meisten der Massnahmen gehören auch zu regulären Zeiten schon zum Alltag der Masseure.»
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Der Verein empfiehlt seinen Anbietern im Rahmen des Schutzkonzeptes «Contact Tracing». «Die Kunden reagieren unterschiedlich, viele verstehen die Vorkehrungen andere haben Schwierigkeiten damit. Wenn jemand aber beispielsweise seine Kontaktdaten nicht angeben möchte, soll der Kunde nicht angenommen werden». Hier seien die Vorgaben sehr klar, betont Keylam.
Tantramassagen sollen nicht Prostitution gleichgesetzt werden
Ein grosses Thema des Vereins sei momentan, die Unterschiede zwischen Tantramassagen und Prostitution aufzuzeigen. Tantramassage sei kein geschützter Begriff.
«Viele sehen den Begriff Tantramassage als Synonym für Intimmassage, obwohl es das gar nicht ist. Tantra ist eine Lehre aus dem Shaktismus und hat dort nur in wenigen Aspekten mit Sexualität zu tun. Und eine Tantramassage kann auch ohne Intimmassage gegeben werden», so Keylam.
Die beiden Co-Präsidenten sind sich einig: «Dass Tantramassagen in manchen Kantonen unter das Prostitutionsgesetz fallen, ist in diesem Sinne unfair, da es einfach nicht dasselbe ist. Die beiden Praktiken muss man unbedingt differenzieren.»