Coronavirus: Was sind meine Rechte am Tag nach der zweiten Impfung?
Das Wichtigste in Kürze
- Inzwischen dürfen sich auch junge Menschen gegen das Coronavirus impfen lassen.
- Studien zeigen: Besonders nach der zweiten Impfung sind Nebenwirkungen häufig.
- Arbeitgeber erklären, was sie ihren Mitarbeitenden raten – und wie sie Ausfälle handhaben.
Jetzt können sich auch die Jungen im grossen Stil piksen lassen. Besonders bei der zweiten Impfung gegen das Coronavirus treten oft Nebenwirkungen auf – die Arbeitgeber müssen mit Ausfällen rechnen. Allzu beunruhigt zeigen sie sich allerdings nicht.
Nach der ersten Impfung halten sich die Beschwerden zumeist in Grenzen: Laut einer Studie von Impfstoffhersteller Moderna klagen zwar rund 84 Prozent über Schmerzen am Arm, anderes ist aber selten. 33 Prozent leiden unter Kopf-, 23 Prozent an Muskel- und 17 Prozent an Gelenkschmerzen. Nur Vereinzelte berichten von weiteren Symptomen.
Anders sieht es nach dem zweiten Piks aus: Hier sind Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen deutlich häufiger. 15 Prozent haben Fieber, 44 Prozent leiden unter Schüttelfrost. Gut möglich also, dass den Arbeitgebern deswegen einige Mitarbeitende kurzzeitig ausfallen.
Arbeitgeberverband rät, Chef vor Termin zu informieren
Angst um seinen Job braucht man wegen eines impfbedingten Ausfalls aber nicht zu haben. Recherchen von Nau.ch zeigen, dass die Schweizer Arbeitgeber Impfnebenwirkungen gelassen sehen.
Fredy Greuter vom Schweizerischen Arbeitgeberverband erklärt auf Anfrage: «Ein Ausfall wegen Impfnebenwirkungen ist wie eine übliche krankheitsbedingte Absenz zu behandeln.» Ob die Abwesenheit am Impftermin als bezahlter Arztbesuch gilt, könne nicht generell beantwortet werden.
Greuter rät: «Wenn der Arbeitnehmer seinen Vorgesetzten vorsorglich über seinen Impftermin informiert, kann ein Arbeitsausfall im Team allenfalls besser aufgefangen werden.»
Arbeitgeber unterstützen Impfung gegen Coronavirus trotz Ausfällen
Die Swisscom sagt gegenüber Nau.ch, dass sie die Impfbemühungen des BAG unterstütze. «Daher dürfen die Mitarbeitenden auch während der Arbeitszeit ihre Impftermine wahrnehmen», so Sprecherin Sabrina Hubacher. Als Arbeitszeit gelte der Termin aber nicht.
Haben Sie die zweite Impfung schon hinter sich?
«Sind die Nebenwirkungen so stark, dass man nicht arbeitsfähig ist, gilt der Ausfall als Krankheit und kann entsprechend erfasst werden.» Konkrete Empfehlungen, um Ausfälle zu vermeiden, gibt die Swisscom ihren Mitarbeitenden nicht.
Die Migros verzichtet ebenfalls auf Tipps. Sie betrachtet Impfungen als Privatsache – «deshalb finden diese während der Freizeit statt.» Für Empfehlungen bezüglich der Immunisierung gegen das Coronavirus verweist sie ihre Mitarbeitenden an das BAG.