Covid-Betrug: Aargau braucht mehr Geld für Ausarbeitung der Fälle
Im Kanton Aargau wird die juristische Aufarbeitung der unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten teurer.

Der Regierungsrat hat dem Parlament einen Zusatzkredit von 1,5 Millionen Franken beantragt. Das Parlament hatte den Kredit gekürzt.
Der Grosse Rat bewilligte Anfang des vergangenen Jahres 3,1 Millionen Franken, damit die Justizbehörden die Fälle untersuchen können.
Der Regierungsrat hatte 4,596 Millionen Franken beantragt.
Für die reduzierte Summe sprachen sich SVP, Die Mitte und FDP aus. Sie wiesen darauf hin, dass die strafrechtliche Verfolgung der Covid-19-Betrügerinnen und -Betrügern zwar wichtig sei.
309 Covid-19-Betrugsverfahren per Ende März
Sie waren jedoch der Ansicht, dass dies auch mit weniger zusätzlichen Stellen möglich sei.
Für den Antrag des Regierungsrats und damit für einen Kredit von knapp 4,6 Millionen Franken machten sich SP, Grüne, GLP und EVP stark.
Die erwartete Zahl der Covid-19-Betrugsverfahren habe sich bewahrheitet, hält der Regierungsrat in seiner Botschaft vom Freitag, 30. Juni 2023, fest.
Die Staatsanwaltschaft habe per Ende März insgesamt 309 Strafverfahren im Zusammenhang mit dem ungerechtfertigten Bezug von Corona-Hilfsgeldern eröffnet. Die Deliktsumme betrage derzeit 31,2 Millionen Franken.
Bereits zehn Anklage erhoben
In zehn Fällen erhob die Staatsanwaltschaft bereits Anklage, und 33 Fälle wurden per Strafbefehl abgeschlossen.
16 Verfahren wurden eingestellt, und ebenfalls 16 Fälle wurden an andere Kantone abgetreten.
«Der Staat darf unredliches oder gar kriminelles Verhalten nicht hinnehmen», schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft: «Es ist mit allen verfügbaren Mitteln zu korrigieren und mit den Mittelns des Strafrechts zu sanktionieren.»
Kantonale Strafverfolgungsbehörden zuständig für die Verfolgung der Straftaten
Von strafrechtlicher Relevanz sei der rechtswidrige Bezug von Erwerbsersatz, von Kurzarbeitsentschädigung und von Covid-19-Krediten.
Dieser könne den Tatbestand des Betrugs, der Urkundenfälschung, der Geldwäscherei sowie weitere spezialgesetzliche Straftatbestände erfüllen.
Die Zuständigkeit für die Verfolgung dieser Straftaten liege bei den kantonalen Strafverfolgungsbehörden, also bei der Staatsanwaltschaft und der Kantonspolizei, heisst es in der Botschaft weiter.