Daniel Senn: Urteilseröffnung im Fall des ehemaligen KPMG Revisors
Das Wichtigste in Kürze
- Am heutigen Donnerstag eröffnet das Bundesstrafgericht das Urteil gegen Daniel Senn.
- Der ehemalige KPMG-Revisor soll Insiderhandel betrieben haben.
Das Bundesstrafgericht eröffnet am heutigen Donnerstag das Urteil gegen den ehemaligen KPMG-Wirtschaftsprüfer Daniel Senn. Ihm wird Insiderhandel vorgeworfen. Senn wurde durch die Fälle Hildebrand und Holenweger bekannt.
Die Bundesanwaltschaft (BA) wirft dem ehemaligen Partner und Geschäftsleitungsmitglied des Wirtschaftsprüfers KPMG vor, im Vorfeld der Übernahme der Bank J. Safra Sarasin aufgrund von Insiderinformationen im September 2011 Aktien der Bank gekauft zu haben. Dadurch hat Senn gemäss Anklageschrift einen Buchgewinn von rund 30'000 Franken erzielt.
Senn war während seiner Partnerschaft bei der KPMG 2007 bis 2013 der leitende Revisor der Bank Julius Bär. In dieser Funktion soll er gemäss BA seit spätestens Juli 2011 gewusst haben, dass Julius Bär eine Übernahme der Sarasin plant.
Die am 20. und 22. September 2011 getätigten Aktienkäufe hat Senn laut Anklageschrift am 27. September stornieren und auf seine beiden Kinder umbuchen lassen. Das Übernahmeprojekt wurde Mitte Oktober öffentlich bekannt. Zum Abschluss mit Julius Bär kam es in der Folge jedoch nicht.
Falsche Angaben
Senn werden nicht nur die Aktienkäufe vorgeworfen. Er wird auch beschuldigt, der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde falsche Angaben zu den Aktienkäufen gemacht zu haben. Die Behörde verlangte im August 2013 Unterlagen und Auskünfte, weil der Verdacht von Insiderhandel vorlag.
Die BA hat am Prozess vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona im Juli eine bedingte Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 650 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren beantragt. Zudem fordert sie eine Busse von 7000 Franken und eine Ersatzforderung in der Höhe des erzielten Gewinnes von rund 30'000 Franken. Senn sollen zudem die Untersuchungskosten von 26'000 Franken auferlegt werden.
Senn ist aufgrund verschiedener Wirtschaftsfälle bekannt geworden. So wickelte er die Privatbank von Oskar Holenweger ab, gegen welchen 2003 eine Untersuchung wegen Geldwäscherei eingeleitet worden war. Holenweger wurde 2011 freigesprochen. Derzeit ist ein Schadenersatzbegehren von Holenweger in diesem Zusammenhang beim Bundesstrafgericht hängig.
Auch in der Affäre um den ehemaligen Nationalbank-Präsidenten Philipp Hildebrand erhielt Senn einen Auftrag. Er durchleuchtete damals sämtliche privaten Finanztransaktionen von Hildebrand und des Erweiterten Direktoriums in der Zeit zwischen Januar 2009 und Dezember 2011. (Fall SK.2018.26)