Darf ich jetzt wieder in besetzte Abteile sitzen?
Der Corona-Mindestabstand ist von 2 auf 1.5m verkürzt, trotzdem spricht die SBB-Durchsage von 2m. Wie viele Personen dürfen nun in ein Abteil sitzen?
Das Wichtigste in Kürze
- Der neue Corona-Mindestabstand ist 1.5m.
- Die Durchsage im Zug spricht noch immer von 2m.
- Unklar ist, wie gross der Abstand im Abteil ist.
Das Rentner-Ehepaar steht verunsichert auf der Plattform der Doppelstock-S-Bahn, äugt nach oben, dann nach unten, zuckt mit den Mundwinkeln. Überall scheinen ein paar wenige Personen zu sitzen. Es hat zwar Platz – aber auch genug Platz, um die eben erst geänderten Empfehlungen des Bundesrats einzuhalten?
Nur noch 1,5m statt 2m Mindestabstand, hat Gesundheitsminister Alain Berset erläutert. Doch die freundliche Frauenstimme warnt über Lautsprecher davor, «wenn der Mindestabstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann». Was gilt denn jetzt? Abgesehen davon, dass man sich ja nicht unbeliebt machen will, indem man Mund-zu-Mund-Messungen von diagonal gegenübersitzenden Pendlern macht.
Es ist kompliziert
Rein gefühlsmässig würde man ja sagen, mit einem Menschen pro Abteil ist man auf der sicheren Seite. Zwei Meter, das ist doch eine ziemliche Distanz, aber bei 1,5m ist es mit dem Gefühlsmässigen schon etwas schwieriger. Sich ins Abteil direkt gegenüber einem früher Zugestiegenen hinzusetzen – eher nicht. Aber schräg vis-à-vis, das könnten anderthalb Meter sein, oder zumindest fast, oder jedenfalls so, dass man es gelten lassen könnte.
Kann man also Platz nehmen und erst noch die Beine ausstrecken? So einfach ist es mit den Zugabteilen leider nicht. «Die Abstände variieren, je nach Zugtyp und Klasse. Zudem ist die Bestuhlung vor allem bei älteren Zügen nicht in allen Wagons gleich», heisst es bei der SBB-Medienstelle.
Schutzkonzept gilt weiterhin
Doch primär gilt das, was auch vorher galt und die Durchsage eben auch immer noch empfiehlt, erläutert SBB-Sprecher Martin Meier. «Es gilt weiterhin die Empfehlung zum Tragen der Masken, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Die Passagiere sind gebeten, sich an das Schutzkonzept halten.»
Darf man denn aber nun in ein besetztes Abteil sitzen oder nicht? «Wir appellieren an die Eigenverantwortung und Solidarität der Reisenden. In diesem Fall empfehlen wir das Tragen einer Maske.»
Man darf also, aber man darf auch ungeniert höflicherweise Rücksicht auf sich und andere nehmen und das mitgebrachte Polyester-Flies zücken. Egal ob Zugtyp und Klasse ins bundesrätliche Mindestabstand-Schema passen. Und à propos: «Die Durchsage wird noch angepasst, wir sind mit Hochdruck dran!»