Das Bundesgericht hebt die lebenslange Verwahrung von Claude D. auf
Claude D. ermordete im Mai 2013 die junge Marie im Mai 2013 und erhielt dafür lebenslange Verwahrung. Das Bundesgericht hat diese nun aufgehoben.
Das Wichtigste in Kürze
- Claude D. ermordete 2013 die 19-jährige Marie.
- Er bekam eine lebenslange Freiheitsstrafe, die nun aufgehoben wurde.
- Ein Gutachter habe sich nicht ausdrücklich festgestellt, dass Claude D. untherapierbar sei.
Das Bundesgericht hat die lebenslängliche Freiheitsstrafe für den Mörder der jungen Frau «Marie» betätigt. Die vom Kantonsgericht Waadt angeordnete lebenslängliche Verwahrung haben die Lausanner Richter hingegen aufgehoben.
Das Bundesgericht führt aus, dass die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht erfüllt seien. Nur ein Sachverständiger gehe davon aus, dass der Verurteilte «dauerhaft untherapierbar» sei. Für eine lebenslängliche Verwahrung brauche es zwei unabhängige Gutachten, die zu diesem Schluss kämen.
Der Verurteilte war im Jahr 2000 wegen Mordes und weiterer Delikte zu einer Zuchthausstrafe von 20 Jahren verurteilt worden. 2012 erfolgte eine bedingte Entlassung. Ab März 2013 stand er in Kontakt mit Marie. In der Nacht vom 14. Mai 2013 erdrosselte der Mann die junge Frau.
Das Kantonsgericht Waadt bestätigte die Verurteilung zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und die lebenslängliche Verwahrung. In einem Entscheid vom 26. Februar hat das Bundesgericht die Beschwerde des Mörders im Punkt der lebenslänglichen Verwahrung gut geheissen.
Das Kantonsgericht ist gemäss Bundesgericht fälschlicherweise davon ausgegangen, dass beide Gutachter den Verurteilten für dauerhaft untherapierbar hielten. Einer der Gutachter habe dies nicht ausdrücklich festgestellt.