Das Gefängnis Thun stoppt die Ausschaffungshaft für Kinder

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Thun,

Minderjährige unter 15 Jahren mit abgewiesenem Asylgesuch werden in Thun nicht mehr in Ausschaffungshaft genommen. Auslöser war Kritik des Nationalrats.

Kritik aus dem Nationalrat hat zum Ende der Ausschaffungshaft für Kinder gesorgt.
Kritik aus dem Nationalrat hat zum Ende der Ausschaffungshaft für Kinder gesorgt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gefängnis Thun stoppt die Ausschaffungshaft für Kinder.
  • Dies geschah nach Kritik der Geschäftsprüfungskommission des Nationalrats.

Minderjährige unter 15 Jahren mit abgewiesenem Asylgesuch werden in Thun nicht mehr in Ausschaffungshaft genommen. Das Regionalgefängnis hat das Projekt nach Kritik aus dem Nationalrat gestoppt.

Er habe die Ausschaffungshaft für Mütter mit Kindern unter 15 Jahren gestoppt, sagte Gefängnisdirektor Ulrich Kräuchi am Mittwochabend in der Sendung «10vor10» von Fernsehen SRF.

Damit reagiert Kräuchi auf Kritik der Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats. Sie hatte Ende Juni grosse kantonale Unterschiede bei der Ausschaffungshaft angeprangert. Besonders der Kanton Bern geriet ins Visier für seine Praxis, Kinder im Familienverbund zu inhaftieren.

Stopp bis zu rechtlicher Klärung

Er sei «sofort hellhörig geworden», als er die Kritik vernommen habe, sagte Kräuchi in der Sendung. Und Kräuchi habe sich gefragt, ob er etwas Illegales tue. Deshalb habe er das Projekt gestoppt, bis die rechtliche Lage geklärt sei. Kräuchi habe die Amtsleitung darüber informiert, dass er nicht mehr bereit sei, Zimmer für Mütter und Kinder anzubieten. Kräuchi geht davon aus, dass das Regionalgefängnis Thun diese Form der Haft nicht mehr anbieten wird.

Laut Gesetz ist die Inhaftierung von Kindern unter 15 Jahren verboten. Trotzdem kommt es in einigen Kantonen dazu. Genaue Angaben fehlen allerdings, weil die Kantone diese Fälle nicht oder nicht einheitlich registrieren. Die GPK fordert den Bundesrat auf, dafür zu sorgen, dass Minderjährige unter 15 Jahren nicht inhaftiert werden. Für den Vollzug der Wegweisung von Familien seien alternative Möglichkeiten zu prüfen.

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