Schweiz verhaftet Migrantenkinder unter 15 Jahren

Matthias Bärlocher
Matthias Bärlocher

Bern,

Verhaftung von Migrantenkindern ohne Registrierung, von unter 15-jährigen trotz Verbot: Die GPK des Nationalrats macht schwere Vorwürfe an den Bund.

Die Schweiz inhaftiert Migrantenkinder, sogar wenn sie unter 15 Jahre alt sind.
Die Schweiz inhaftiert Migrantenkinder, sogar wenn sie unter 15 Jahre alt sind. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Schweiz verhaftet Migrantenkinder, die jünger als 15 Jahre sind.
  • Der Bericht der GPK des Nationalrats deckt diverse Missstände im Asylbereich auf.
  • So fehlen zum Teil Daten und die Kantone wenden die Regeln sehr unterschiedlich an.

Administrativhaft im Asylbereich: Hinter dem technischen Titel stecken Missstände, die die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Nationalrats jetzt im ihrem Bericht aufdeckt.

Im Parlament ist bereits ein Vorstoss hängig, der die Verhaftung von Migrantenkindern in der Schweiz verbieten will. Jetzt zeigt der Bericht der GPK-Bericht: Es liegt einiges im Argen. Und nicht nur dort.

Verhaftete Kinder…

Verhaftet würden nämlich nicht nur 15- bis 18-Jährige, sondern auch jüngere. Dies wäre nach schweizerischem Recht aber gar nicht erlaubt. Diese werden meist im Familienverbund inhaftiert. Pikant: «Allerdings konnte nicht restlos geklärt werden, wie die Inhaftierungen […] registriert werden», teilt die GPK mit.

…und fehlende Daten

Auch beim Wegweisungsvollzug sei die Datenverwaltung «äusserst ineffizient ausgestaltet», kommt die GPK zum Schluss. Die Daten des Staatssekretariats für Migration liessen zudem «keine verlässlichen Rückschlüsse über untergetauchte Personen» zu.

Diese Bereiche fallen in die Kompetenz der Kantone – der Bund hat aber die Aufsicht. Weil die Kantone sowohl die Administrativhaft wie auch die Wegweisung sehr unterschiedlich handhaben, gebe es grosse kantonale Unterschiede: Wer wird verhaftet – auch Kinder? – und wie wird eine Wegweisung vollzogen.

Bundesrat soll einschreiten

Die GPK fordert vom Bundesrat deshalb Massnahmen in mehreren Bereichen: Er soll verhindern, dass Minderjährige unter 15 Jahren inhaftiert werden und dass bei älteren Jugendlichen die Haft nur als letztes Mittel eingesetzt wird.

Zudem soll der Bund mal für Ordnung sorgen mit den Kantonen: Es brauche ein systematisches und effizientes Monitoring bei den Wegweisungen. Die Daten sollen korrekt und effizient erfasst werden. Und die Kantone sollen zu einer einheitlichen Anwendung der geltenden Regeln angehalten werden.

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