Umziehen zählt im Kantonsspital Baselland neu als Arbeitszeit
Ab 2025 zählt das Umziehen als Arbeitszeit für die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL).
Das Umziehen gilt für die Mitarbeitenden des Kantonsspitals Baselland (KSBL) ab dem 1. Januar 2025 als Arbeitszeit.
Zudem erhalten alle dem Gesamtarbeitsvertrag unterstellten Angestellten einen Beitrag von durchschnittlich 0,5 Prozent, wie das KSBL am Dienstag mitteilte.
Die Massnahmen umfassen unter anderem die Einführung einer Samstagszulage von 3 Franken pro Stunde, individuelle strukturelle Lohnerhöhungen bei jüngeren Mitarbeitenden sowie die teilweise Anpassung bei der Einreihung von Medizinischen Praxisassistenten.
Auch seien weitere strukturelle unterjährige Lohnanpassungen im Rahmen des Spitallohnvergleichs vorgesehen.
Bessere Bedingungen trotz finanzieller Herausforderungen
Neu gilt die Umkleidezeit der Mitarbeitenden als Arbeitszeit. Die Gewerkschaften haben zugestimmt, diese neue Praxis im GAV neu zu regeln, wie es weiter heisst.
Darüber hinaus beträgt die Soll-Arbeitszeit neu für die Oberärztinnen und Oberärzte 46 Stunden pro Woche. Bisher war diese mit «42-50 Stunden» unscharf definiert.
Die finanzielle Situation des KSBL sei angespannt. Dennoch würden 2025 weitere Massnahmen zur Verbesserung der Anstellungsbedingungen umgesetzt, heiss es weiter.
Das Spital hatte im Jahr 2023 einen Verlust von knapp 25 Millionen präsentiert.