Demos mit mehr als 15 Personen bleiben im Kanton Bern verboten
In Bern ist es letzten Samstag erneut zu einer Demo gegen die Corona-Massnahmen gekommen. Der Kanton hält an seiner 15-Personen-Regel fest.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Kanton Bern bleiben Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehmern verboten.
- Der Regierungsrat hat die Bestimmung um einen Monat verlängert.
Demonstrationen mit mehr als 15 Teilnehmenden bleiben im Kanton Bern bis mindestens Ende April verboten. Der Berner Regierungsrat hat die entsprechende Bestimmung in der Covid-Verordnung um einen Monat verlängert.
Der Kanton Bern bleibt damit auf einer strengeren Linie als der Bund, wie Regierungssprecher Christian Kräuchi am Montag auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA erklärte.
Der Bund erlaubt Demonstrationen ohne Begrenzung der Teilnehmerzahl. Er stellt es den Kantonen aber frei, strengere Regeln festzulegen. Nebst Bern kennt auch etwa der Kanton Zürich die 15er-Regel.
Vorgabe bei Corona-Demo durchgesetzt
Die Kantonspolizei Bern setzte die Vorgabe zuletzt am vergangenen Samstag durch, als mehrere hundert Westschweizer Gegner der Corona-Massnahmen in der Bundesstadt demonstrieren wollten. Die Polizei verhinderte die Kundgebung und zeigte rund 600 Demowillige an.
Die 15er-Regel gilt im Kanton Bern seit Ende Februar. Damals hatte der Bundesrat entschieden, dass sich neu bis zu 15 Personen draussen treffen dürfen. Der Regierungsrat entschied darauf, dieselbe Zahl für Demonstrationen festzulegen. Das erleichtere den einfachen und sachgerechten Vollzug durch die Kantonspolizei.
Corona-Gegner aus allen Landesteilen planten für vergangenen Samstag ursprünglich eine Grosskundgebung in Bern. Eine Bewilligung dafür zu erhalten war aussichtslos.
Meiste Aktivisten in Liestal
Der Grossteil der Deutschschweizer Aktivisten entschloss sich dann, die Kundgebung in Liestal BL durchzuführen, wo die Behörden die Demo bewilligten. Westschweizer und Tessiner beharrten auf der Kundgebung in Bern. Schliesslich sei das die Bundesstadt.
Stefan Blättler, der Kommandant der Berner Kantonspolizei, sagte am Montag am Rande einer Medienkonferenz zur Kriminalstatistik, der Berner Polizei bleibe aufgrund der kantonalen Verordnung gar nichts anderes übrig, als Kundgebungen aufzulösen.
Zur Polizeipraxis und den Regeln in anderen Kantonen könne er sich nicht äussern. Die Unterschiede zwischen den Kantonen wertete Blättler als «Ausdruck unseres föderalen Staatsaufbaus».
Die Berner Grossrätin Natalie Imboden (Grüne) will wissen, warum der Regierungsrat eine restriktivere Praxis hat als der Bund. Der Berner Umgang mit den verfassungsmässig garantierten politischen Rechte für die Durchführung politischer Kundgebung sei «nicht verhältnismässig», schreibt Imboden in einer Interpellation.