Coronavirus: Mahnwache soll auf der Allmend stattfinden
Die Corona-Mahnwache am Samstag in Bern soll keinesfalls in der Innenstadt stattfinden. Dafür greift Sicherheitschef Reto Nause eigenhändig zum Hörer.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Samstag werden in mehreren Städten Corona-Mahnwachen erwartet, die grösste in Bern.
- Gemeinderat Reto Nause will eine Kundgebung in der Innenstadt unbedingt verhindern.
- Das hat Nause dem Initianten der Mahnwachen unmissverständlich und persönlich mitgeteilt.
Es ist Dienstagabend, als das Telefon von Alex Gagneux klingelt. Der Friedensaktivist hat die Mahnwachen ins Leben gerufen, um gegen die bundesrätlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu protestieren.
Am Hörer ist Reto Nause. Berns Sicherheitschef bittet Gagneux, am Samstag auf der Grossen Allmend zu demonstrieren. Dort biete sich mehr Platz als in der Innenstadt, wo am Samstag zudem wieder der Markt stattfinde.
Gagneux willigt nach einer Bedenkzeit noch am selben Abend ein. Die Bedingung: Er könne seine Botschaft ohne Gewalt und unter polizeilicher Einhaltung der Verhältnismässigkeit platzieren.
Am Mittwochmorgen ist in Bern Gemeinderatssitzung. Das Fünfer-Gremium tagt und teilt in einer Medienmitteilung noch einmal mit, aktuell keine Kundgebungen zu dulden.
Am Mittwochnachmittag klingelt Gagneux' Telefon noch einmal. Wieder ist es Nause, der sich beschwert. Anders als am Vorabend vereinbart, stehe auf Gagneux' Webseite immer noch, dass die Mahnwache in der Innenstadt stattfinde. Er sei noch nicht dazugekommen, erklärt der Adressat der Kritik.
Mittlerweile hat Gagneux den Hinweis geändert. «Ich werde am 16. Mai auf der Grossen Allmend in Bern für die Einhaltung der Verfassung Mahnwache halten: 14-15 Uhr», steht nun dort.
Nauses Version
Obig geschilderte ist Gagneux' Version der Geschehnisse. Reto Nauses Direktion bestätigt auf Anfrage eine Kontaktaufnahme mit dem Veranstalter. «Nause hat ihm unmissverständlich kommuniziert, dass Demonstrationen gemäss Bundesverordnung nach wie vor verboten seien.» Er mache sich beim Durchführen einer solchen Demonstration strafbar.
In der Stellungnahme steht weiter, dass sich der Veranstalter offenbar betreffend Örtlichkeit umentschied. «Mit Blick auf die nach wie vor geltende Verordnung des Bundesrates ist eine solche Kundgebung aber nach wie vor verboten.» Die Kantonspolizei habe am Mittwoch einen klaren Auftrag des Gemeinderats erhalten.
Was bleibt von Nauses Telefonoffensive? Wahrscheinlich ist, dass sich die Situation am Samstag ziemlich unübersichtlich präsentieren wird.
Gagneux' punkto Örtlichkeit geänderter Hinweis auf die Mahnwache wird kaum von allen Kundgebungswilligen zur Kenntnis genommen werden. Zu heterogen ist die Gruppe der Teilnehmer. Das hat sich in den vergangenen Wochen gezeigt.