Der Bahnhof von Sugiez FR darf abgerissen werden
Das Bundesverwaltungsgericht weist eine Beschwerde gegen den Abriss des historischen Bahnhofs von Sugiez ab.
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde von Pro Fribourg und dem Schweizer Heimatschutz gegen den Abriss des Bahnhofs von Sugiez abgewiesen. Die Freiburgischen Verkehrsbetriebe müssen das Gebäude aus dem Jahr 1903 somit nicht erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig und kann vor dem Bundesgericht angefochten werden.
Im November 2021 präsentierten die Freiburgischen Verkehrsbetriebe (TPF) ihr Projekt zum Ersatz der Bahninfrastruktur in Sugiez auf der Linie Freiburg–Murten–Ins. Das Projekt sieht den Abriss des Personengebäudes vor. Dieses soll durch einen «Mobilitäts-Hub» ersetzt werden, der auch für Personen mit eingeschränkter Mobilität zugänglich ist.
Schutzmassnahmen fehlen
In einem am Freitag veröffentlichten Urteil wies das Bundesverwaltungsgericht die Beschwerde der beiden Vereinigungen zum Schutz des baulichen Erbes ab. Es stellte im Wesentlichen fest, «dass es keine rechtliche Verpflichtung gibt, dieses Gebäude zu erhalten, da keine Schutzmassnahmen bestehen». Die Richter in St. Gallen anerkannten, dass das Gebäude im Verzeichnis des kantonalen Amtes für Kulturgüter (KGA) mit dem Wert C bewertet wurde.
Dies macht es zu einem Objekt von «lokaler Bedeutung». Dennoch wurden weder Schutzmassnahmen angeordnet noch wurde das Gebäude unter Denkmalschutz gestellt. Für das Gericht ist die Interpretation der Beschwerdeführenden, dass es deshalb unter Schutz hätte gestellt werden müssen, nicht nachvollziehbar.
Enttäuschung über Kehrtwende
Das Verwaltungsgericht zeigte jedoch Verständnis für die Enttäuschung der Beschwerdeführenden über die Kehrtwende der TPF. 2014 hatte das Unternehmen geplant, das Gebäude zu erhalten. Dies, da es der Ansicht war, dass der Schutz der Bahnhöfe «als Kulturerbe» gerechtfertigt sei.
Zudem dass man versuchen müsse, sie in die neue Eisenbahninfrastruktur zu integrieren. Damals hatten sich die TPF verpflichtet, ein Inventar dieser Gebäude zu erstellen, das für sie bindend gewesen wäre.