Der Bundespräsident ist kein Staatsoberhaupt
Anders in anderen Ländern ist der Bundespräsident hierzulande kein Staatsoberhaupt. Vielmehr ist er ein «erster unter Gleichgestellten».
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundespräsident ist in der Schweiz kein Staatsoberhaupt.
- Doch in dringlichen Fällen kann ein solcher vorsorgliche Massnahmen anordnen.
In der Schweiz ist der Bundespräsident anders als in anderen Ländern kein Staatsoberhaupt. Der Bundespräsident wird als «primus inter pares» bezeichnet, als «Erster unter Gleichgestellten». Er leitet die Bundesratssitzung und nimmt Repräsentationsaufgaben des Gesamtbundesrats wahr.
Die Aufgaben des Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin sind in der Bundesverfassung und im Regierungs- und Verwaltungsgesetz festgelegt.
Eine der wichtigsten Aufgaben ist die Leitung der Bundesratssitzungen: Der Bundespräsident schlichtet in strittigen Fällen und kann in dringlichen Fällen vorsorgliche Massnahmen anordnen. Für den Fall, dass weder eine ordentliche noch eine ausserordentliche Verhandlung des Bundesrates möglich ist, entscheidet der Bundespräsident an dessen Stelle.
Repräsentation im Ausland
Zu den Aufgaben des Bundespräsidenten gehört auch die Repräsentation des Gesamtbundesrats im In- und Ausland. So hält der Bundespräsident traditionellerweise die Neujahrsansprache sowie die Ansprache am 1. August.
Darüber hinaus vertritt der Bundespräsident den Gesamtbundesrat in der Funktion des Staatsoberhaupts bei Empfängen und Anlässen, wenn alle sieben Bundesrätinnen und Bundesräte nicht teilnehmen.
Der Bundespräsident pflegt auch den Kontakt zu Staatsoberhäuptern andere Länder und reist regelmässig, um die Interessen der Schweiz zu vertreten und zu wahren. Bis 2015 wurde der Bundespräsident für den Kontakt mit dem Ausland jeweils von einer Abteilung des Aussendepartements EDA unterstützt.
Seit 2015 übernimmt diese Aufgabe ein Präsidialdienst, der zur Bundeskanzlei gehört. Das Parlament stimmte 2012 diesem Wechsel zu. Kernaufgabe des Präsidialdienstes ist die aussenpolitische Beratung der Bundespräsidentin oder des Bundespräsidenten.
Laut Angaben der Bundeskanzlei erwarten Parlament und Regierung vom Präsidialdienst, dass sich dort Erfahrung, Fachwissen und Kontakte speichern lassen und so ein institutionelles Gedächtnis aufgebaut wird - im Sinne der Kontinuität, aber auch der Effizienz bei den Kontakten zum Ausland.
Ist der Bundespräsident verhindert, kann er sich jeweils durch seinen Vizepräsidenten oder Vizepräsidentin vertreten lassen.