Am Mittwoch hat das Bundesamt für Kultur zwei Statuetten an Mexiko zurückgegeben. Sie waren zuvor beschlagnahmt worden.
Das Räuchergefäss stellt laut Bundesamt für Kultur vermutlich eine sitzende Gottheit dar. Es stammt ursprünglich aus Mexiko und war wegen falscher Deklaration und Verdacht auf Einfuhr von illegal ausgegrabenen Kulturgütern eingezogen worden. Jetzt geht es zurück nach Mexiko.
Das Räuchergefäss stellt laut Bundesamt für Kultur vermutlich eine sitzende Gottheit dar. Es stammt ursprünglich aus Mexiko und war wegen falscher Deklaration und Verdacht auf Einfuhr von illegal ausgegrabenen Kulturgütern eingezogen worden. Jetzt geht es zurück nach Mexiko. - sda - Handout: Bundesamt für Kultur (BAK)

Das Wichtigste in Kürze

  • Zwei Statuetten, die sich in der Schweiz befinden, wurden an Mexiko zurückgegeben.
  • Zuvor waren sie im Rahmen eines kantonalen Strafverfahrens beschlagnahmt worden.
Ad

Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat am Mittwoch zwei Statuetten an Mexiko zurückgegeben. Die Übergabe der Kulturgüter fand in der mexikanischen Botschaft in Bern statt. Die Statuetten waren im Rahmen eines kantonalen Strafverfahrens beschlagnahmt worden.

Eine der Skulpturen stellt einen trächtigen weiblichen Caniden (Tier der Hundearten) dar und ist im präklassischen präkolumbianischen Stil gehalten. Sie stammen nach Schätzungen aus der Zeit zwischen 100 v. Chr. und 250 n. Chr., wie BAK-Sprecherin Anne Weibel gegenüber Keystone-SDA sagte. Derartige Objekte würden als Opfergabe in Gräbern gefunden.

Die zweite Skulptur ist ein «Räuchergefäss aus Ton, das wahrscheinlich eine sitzende Gottheit darstellt». Die Entstehung dieses Bildnisses im postklassischen präkolumbianischen Stil wird auf die Zeit zwischen 1200 und 1521 geschätzt. Diese Art von Objekten wird mit rituellen Opferkontexten in Verbindung gebracht.

Verdacht auf illegal ausgegrabene Kulturgüter

Im vergangenen Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt die beiden archäologischen Objekte wegen falscher Deklaration und Verdacht auf Einfuhr von illegal ausgegrabenen Kulturgütern eingezogen. Das Verfahren folgte auf eine Kontrolle der Zollbehörden Basel-Mülhausen im Juli 2019. Die Objekte wurden aus Kanada eingeführt.

Nach der Beschlagnahmung wurden die Artefakte dem BAK zur Rückgabe anvertraut. Das Amt führt pro Jahr vier bis fünf derartige Rückgaben durch, wie Weibel sagte.

Die Rückgabe der Kulturgüter erfolgt im Rahmen des Bundesgesetzes über den internationalen Kulturgütertransfer. Dieses Gesetz setzt das Unesco-Übereinkommen von 1970 über Massnahmen zum Verbot und zur Verhütung der rechtswidrigen Einfuhr, Ausfuhr und Übereignung von Kulturgut um, so das BAK auf seiner Website.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

GesetzUnesco