Vor über drei Monaten hat sich die Maskentragpflicht in der Schweiz verschärft. Bis jetzt gibt es nur wenige Verstösse vonseiten der Bevölkerung.
Maskentragpflicht
Polizisten kontrollieren die vorzeitige Schliessung des Weihnachtsmarktes auf der Piazza Riforma wegen der nationalen Sperrstunde um 19 Uhr. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Schweiz wird selten gegen die Maskentragpflicht verstossen.
  • Dies sagten die Kantons-Polizeien.
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Die vor über drei Monaten verschärfte Maskentragpflicht wird in der Schweiz mehrheitlich gut befolgt. Doch die Ausnahmen bestätigen die Regel - und Demonstrationen sorgen für Ausreisser in der Berner Statistik.

Sie verweisen darauf, dass die Einsatzkräfte auf ihren Patrouillen im Dialog und mit Augenmass und Verhältnismässigkeit agieren würden. «Wir sehen es als unsere Aufgabe an, den Bürgerinnen und Bürgern bei der Umsetzung der Massnahmen zu helfen.» Hiess es etwa bei der St. Galler Kantonspolizei.

«Die Situation ist für die Bevölkerung schwierig, und diesem Umstand tragen wir Rechnung.» Hiess es zudem bei der Kantonspolizei Solothurn. In der Regel seien die Leute nach einem Gespräch vernünftig. Man könnte sie dazu bringen, die Maske zu tragen, liess zudem die Bündner Kantonspolizei verlauten.

Keine expliziten Kontrollen für das Einhalten der Maskenpflicht

Die Mitarbeitenden der Polizeikorps führen in der Regel keine expliziten Kontrollen für das Einhalten der Maskentragpflicht durch. Bei ihren üblichen Patrouillen werden fehlbare Personen auf fehlende Masken hingewiesen. Zudem gehen sie den Meldungen aus der Bevölkerung nach.

Die Kantonspolizei Obwalden ist im öffentlichen Raum neu «stark präsent». Auch die Kantonspolizei Basel-Stadt hat die Präsenz der Fusspatrouillen seit der Adventszeit in der Innenstadt deutlich erhöht. Der Erklärungsbedarf habe über die letzten Wochen klar abgenommen. Die Kontrollen würden zudem mehrheitlich problemlos verlaufen, Renitenz gebe es nur «in ganz seltenen» Fällen.

Bei schwerwiegender Missachtung kann eine Strafanzeige erstellt werden

Verwarnungen durch die Polizei gibt es etwa im Glarnerland bei offensichtlicher Missachtung der Maskenpflicht. Wenn nötig, im Falle renitenten Verhaltens oder in Zürich bei «schwerwiegender oder wiederholter Missachtung» kann auch eine Strafanzeige erstellt werden.

Im Kanton Zürich kam es von Mitte November bis Ende 2020 zu fast 3000 Ermahnungen und zu «einer Handvoll Verzeigungen». Bei der Stadtpolizei Zürich waren es im Zeitraum zwischen 19. Oktober und 4. Januar deren 39.

In Bern wurden Anzeigen vor allem um Demonstrationen ausgestellt

In Bern sind Anzeigen vor allem rund um Demonstrationen ausgestellt worden. Bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland sind allein im Dezember 21 Widerhandlungen gegen die Maskenpflicht behandelt worden.

Im Kanton Aargau gab es bislang 29 Fälle, welche die Maskentragepflicht verletzten. Im Kanton St. Gallen hat die Staatsanwaltschaft fünf Strafbefehle erlassen und im Kanton Thurgau wurden bislang zwei Personen zur Anzeige gebracht.

Der Kanton Waadt wiederum führt alle Delikte im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeinsam auf. Im Dezember waren es insgesamt 148 Delikte.

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Bussen liegen zwischen 100 und 250 Franken

Wird schliesslich eine Busse ausgestellt, liegt diese je nach Kanton und Fall zwischen 100 und 250 Franken. Wobei 250 Franken der Empfehlung der Schweizerischen Konferenz der Staatsanwälte (SSK) entspricht.

In Genf steigt die Busse im Wiederholungsfall exponentiell an. In Genf ist das Tragen einer Maske auch in einem Fahrzeug vorgeschrieben, wenn die Insassen nicht zum selben Haushalt gehören. Deshalb wurden am meisten Verstösse in Bereichen mit viel Verkehr und Fahrzeugen erfasst.

Noch keine Anzeigen in Kantonen Uri, Schaffhausen, Solothurn und Graubünden

Noch keine Anzeigen gab es bislang etwa in den Kantonen Uri, Schaffhausen, Solothurn und Graubünden. Die meisten Kantone führen zudem keine separate Statistik über die Verfehlungen in Zusammenhang mit der Maskenpflicht oder den Corona-Massnahmen.

Auch die SBB führen keine Statistik über Verfehlungen. Doch auch sie zeigten sich auf Anfrage weiterhin zufrieden mit dem Einhalten der Maskenpflicht. In Einzelfällen komme es aber vor, dass das Zugpersonal die Sicherheitsdienste beiziehen müssen.

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