Auch der Ständerat unterstützt die vom Nationalrat beschlossenen Corona-Hilfen. So soll es für Härtefalle und Sportvereine finanzielle Unterstützung geben.
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Geschützt hinter Plexiglas-Scheiben hat der Ständerat am Mittwoch das Covid-19-Gesetz besprochen. Im Bild: Der Walliser CVP-Ständerat Beat Rieder. - sda - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat unterstützt die erweiterten Corona-Hilfen für Härtefälle und Sportvereine.
  • So werden nun die Hilfen von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken aufgestockt.
  • Ausserdem wurde die Umsatzschwelle von 100'000 Franken auf 50'000 Franken gesenkt.
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Für Unternehmen in Härtefall-Situationen und für Sportvereine wird es im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie mehr finanzielle Unterstützung geben. Diese sind nötig, weil der Bundesrat Mitte November bei gewissen Massnahmen im Kampf gegen die Folgen der Corona-Pandemie nachgebessert hat.

So werden etwa die Finanzhilfen für Unternehmen in Härtefall-Situationen aufgestockt von 400 Millionen auf eine Milliarde Franken. National und Ständerat wollen jenen Unternehmen einen Bezug ermöglichen, die 2019 einen Umsatz von mindestens 50'000 Franken erwirtschaftet haben. Der Bundesrat sah eine Schwelle von 100'000 Franken vor.

22 zu 17 Stimmen für die tiefere Umsatzschwelle

Die Frage war im Ständerat am Dienstag aber hoch umstritten. Eine tiefere Schwelle sei eine erhebliche Ausweitung, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO) namens der Minderheit. Und Ruedi Noser (FDP/ZH) meinte: Man solle nicht jeder Teilzeit- und Hobby-Firma das Fenster auftun. Der Rat schloss sich aber mit 22 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung der Linie des Nationalrats an.

Nicht einverstanden ist der Ständerat aber mit dem Zusatz des Nationalrats, dabei auch die ungedeckten Fixkosten zu berücksichtigen. Das sei kompliziert und würde die Verfahren verlängern, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO).

Das gleiche Schicksal ereilte den Zusatz des Nationalrats, dass Unternehmen verschiedene Arten von Beihilfen gewährt werden können, sofern deren Tätigkeitsbereiche klar abgegrenzt sind. Gemeint sind Hilfen aus dem Sport- und Kulturtopf. Finanzminister Ueli Maurer befürchtete Missbrauch. Der Rat folgte ihm mit 25 zu 13 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

Unternehmen dürfen keine Dividenden und Tantiemen ausschütten

Folgender Antrag von Jakob Stark (SVP/TG) wurde im Gesetz ergänzt: Eine Härtefallmassnahme wird nur gewährt, wenn das unterstützte Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschüttet. Darüber wird der Nationalrat neu befinden müssen.

Eine Differenz schuf der Ständerat zudem mit einem Antrag von Paul Rechsteiner (SP/SG). So sollen Personen, die zwischen dem 1. Januar 2021 und dem Inkrafttreten dieses Gesetzes ausgesteuert werden, einen Anspruch auf Überbrückungsleistungen haben - sofern sie die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen. Die kleine Kammer stimmte knapp mit 19 zu 16 Stimmen bei drei Enthaltungen zu.

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Der Ständerat entschied, dass zu unterstützende Unternehmen für das entsprechende Geschäftsjahr keine Dividenden und Tantiemen ausschütten dürfen. - keystone

Zugestimmt hat das Parlament auch der erweiterten Unterstützung für professionelle und halbprofessionelle Mannschaftsport-Clubs. Sie sollen neben den Darlehen neu auch A-fonds-perdu-Beiträge beziehen können. Der Bundesrat sieht dafür höchstens 115 Millionen Franken vor.

Der Ständerat will, dass nicht mehr jeder einzelne Lohn aller Angestellten um 20 Prozent gesenkt wird. Vielmehr soll das durchschnittliche Einkommen der Angestellten reduziert werden. Dabei sollen auch Boni, Prämien und bestimmte weitere Vergünstigungen eingerechnet werden. Damit rückt er vom Nationalratsvorschlag ab, der das Einkommen der direkt am Spielbetrieb beteiligten Angestellten berücksichtigen wollte.

Nicht einverstanden ist der Ständerat mit diesem nationalrätlichen Vorschlag: Der Bundesrat solle dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten soll. Er lehnte dies mit 30 zu 11 Stimmen ab.

Nun dürfen Bussen bei Nichtragen einer Maske verteilt werden

Mit der Änderung des Covid-19-Gesetzes wird zudem diese Möglichkeit geschaffen: Polizisten können bei Nichteinhalten der Maskenpflicht oder der Schutzkonzepte Bussen austeilen. Dort, wo Maskentragpflicht oder ein Schutzkonzept nicht klar abgegrenzt werden kann, kann auf eine Busse verzichtet werden. Das ist etwa in Fussgängerzonen der Fall.

Maskenpflicht
In Paris erinnert ein Polizist Passanten an die Maskenpflicht. - AFP

In der Gesamtabstimmung kam das Geschäft einstimmig durch. Dass das Gesetz angepasst werden muss, war weder im Stände- noch im Nationalrat unbestritten. Es geht nun zur Bereinigung der Differenzen wieder an den Nationalrat.

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